
Die Almdudler-Flaschenfamilie.
Almdudler Limonaden hatte 2001 beim zuständigen Harmonisierungsamt die Eintragung einer dreidimensionalen Marke in Form einer Limonadenflasche für "Limonade auf Kräuterbasis" beantragt. Darin hieß es: "Die Marke besteht in der besonderen körperlichen Form der Flasche sowie dem Wechsel zwischen durchsichtig glattem Mittelteil und dem gemasert ausgestalteten oberen und unteren Flaschenbereich." Gegen die Ablehnung hat Almdudler Klage bei dem Luxemburger EU-Gerichtshof eingereicht.
Die EU-Richter bestätigten mit ihrem Urteil die Ablehnung des Harmonisierungsamts. Die angemeldete Marke sei "eine durchsichtige Glasflasche in einer für die Abfüllung von Limonaden gängigen Form, die gegenüber der üblichen Gestaltung keine Besonderheiten aufweist", heißt es in dem Urteil. "Somit ist die Form der Flasche lediglich eine Variante der Grundverpackungsform der betreffenden Waren, die es dem betroffenen Verbraucher nicht ermöglicht, die fraglichen Waren von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden."
Die als Teil der Marke angeführte Maserung wiederum ändere "den Gesamteindruck, den die Flasche hervorruft, nicht derart, dass diese vom betreffenden Verbraucher als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Ware verstanden würde", so die Luxemburger Richter weiter. Die charakteristische goldene Farbe von Almdudler wird deshalb nicht berücksichtigt, da sie nicht Gegenstand der Markenanmeldung gewesen sei. APA)