Die Terrordrohung sei "äußerst Besorgnis erregend", meinte Innenminister Nicolas Sarkozy diese Woche vor der Nationalversammlung, aber konkretere Angaben wollte er nicht machen. Auch wenn viele Fragen offen bleiben: Die bürgerliche Regierungspartei UMP und ihre liberale Juniorpartnerin UDF genehmigten das Gesetz trotzdem einhellig. Im Dezember muss noch der ebenfalls konservativ dominierte Senat seine Zustimmung geben, damit es am 1. Januar in Kraft treten kann.

Die Sozialisten enthielten sich wegen rechtsstaatlicher Bedenken der Stimme, die Kommunisten und Grünen stimmten gegen das ihrer Meinung nach "gefährliche" Gesetz. Menschenrechtsorganisationen rügen, die Polizei erhalte beim bloßen Verdacht auf "Zusammenschluss im Hinblick auf eine terroristische Unternehmung" praktisch grenzenlose Vollmachten. "Und worauf beruht schon ein Verdacht?", fragte ein Kommunist.

Sarkozy will als Antwort einen Parlamentsausschuss zur Kontrolle der Nachrichtendienste bilden. UMP-Abgeordnete betonen, das neue Gesetz respektiere sämtliche internationalen Konventionen. Es könne keine Rede sein von völkerrechtswidrigen Polizeikompetenzen oder gar "Folterlizenzen", mit denen Länder wie die USA spielten. Und das Gesetz sei auch nicht vergleichbar mit kürzlich gescheiterten Versuchen des britischen Premierministers Tony Blair, den Polizeigewahrsam ohne Anklage auf bis zu 90 Tage anzuheben.

Die einzelnen Punkte des neuen Antiterrorgesetzes gehen in der Tat etwas weniger weit als das britische Pendant: Während die U-Haft für Terrorverdächtige in England neuerdings 14 Tage beträgt, wird sie in Frankreich von vier auf sechs Tage erhöht. Damit hebt sich das französische Gesetz deutlich von weniger scharfen Gesetzen in Deutschland oder Italien ab.

Es wird auch die Videoüberwachung von Straßen, der Metro oder vor Kaufhäusern verstärkt. Autonummernschilder können neu zur Identifizierung der Insassen Verwendung finden, sobald ein Terrorverdacht vorliegt. Internetcafés müssen zudem die Daten ihrer Computer ein Jahr lang speichern. Um die Logistik von Terrornetzen zu treffen, erhält die Polizei schneller Zutritt zu Bankdaten; auch kann sie Konten bei Terrorverdacht leichter sperren lassen. Auf Beschluss eines Präfekten können Besucher von Sportveranstaltungen ausgeschlossen werden, sofern geringster Terrorverdacht besteht. Was immer das genau heißt. (DER STANDARD, Print, 1.12.2005)