Vorregistrierungs-Phasen
Ab 7. Dezember 2005 können die Inhaber verschiedener Rechte (wie Markenrechte, Handelsnamen, Rechte an Unternehmensnamen) während der Vorregistrierungs-Phasen ("Sunrise I" und "Sunrise II") die gewünschten Adressen anmelden, teilt die Wirtschaftskammer in einer Aussendung mit.
Rechte
Im Rahmen der Anmeldung zur Registrierung für eine .eu-Adresse wird überprüft, ob der Antragsteller Inhaber der Rechte an dem zu registrierenden Namen ist und ob die Adresse mit dem gewünschten Wortlaut verfügbar ist.