Verkehrsministerrat soll drittes Eisenbahnpaket auf Schiene bringen - Zentraler Punkt ist die Öffnung der nationalen Bahnmärkte ab 2008
Redaktion
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Wien - Einen Aktionstag gegen die weitere Liberalisierung des Schienenverkehrs im EU-Binnenmarkt veranstalten Europas Eisenbahner am Montag in Brüssel. Anlass ist das dritte Eisenbahnpaket, das die EU-Verkehrsminister auf den Weg bringen wollen. Zentraler Punkt ist die Öffnung der nationalen Bahnmärkte ab 2008 im Personenverkehr. Nach dem Güterverkehr, der 2007 endgültig zum grenzenlosen Binnenmarkt wird (einschließlich der Kabotage, also grenzüberschreitender Transportgeschäfte) geht es beim Personenverkehr vornehmlich um den internationalen Fernverkehr.
Zertifizierung
Außerdem vorgesehen: die Zertifizierung des Zugpersonals. Lokführer und Zugbegleiter sollen künftig leichter von einem Land ins andere reisen können und zeitaufwändige Grenzabfertigungen entfallen. Auch die recht unterschiedlichen Sicherheitsstandards sollen vereinheitlicht werden. So etwa soll das Mindestalter für Triebfahrzeugführer von 21 auf 20 Jahre herabgesetzt werden.
Großartige Einsprüche gegen den mit dem EU-Parlament weit gehend abgestimmten Kommissionsvorschlag sind im Verkehrsministerrat nicht (mehr) zu erwarten. Frankreich, Luxemburg, Belgien und die Niederlande bremsen zwar, blockieren eine Entscheidung aber nicht mehr. Denn Frankreich hat sich über eine Klausel bereits gesichert, dass es von neuen Linienbetreibern auf einzelnen Strecken eine Art "Strafzoll" einheben darf, wenn der Deckungsbeitrag aufgrund des Wettbewerbs zu stark absinkt.
Für alle EU-Staaten gilt, dass ihre Schienenregulatoren die Kabotage einschränken dürfen, wenn sie die regionale gemeinwirtschaftliche Infrastruktur gefährdet sehen.
Entschädigungen
Verpflichtend vorgesehen sind auch verpflichtende Entschädigungen für Passagiere. Bahnkunden können bei Verspätungen von einer bis zwei Stunden 25 Prozent des Ticketpreises, bei Verzögerungen über zwei Stunden die Hälfte des Ticketpreises zurückverlangen. Auf den nationalen Streckenabschnitten gilt diese EU-Regelung allerdings nicht. Vorgesehen sind auch verpflichtende Hilfsmaßnahmen für Behinderte. (ung, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 5.12.2005)
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