Wien - Der Nationalrat hat am Dienstagabend einstimmig eine Änderung des Schiedsrechts beschlossen. Diese ermöglicht es den Schiedsgerichten, künftig ein Veräußerungsverbot zu erlassen oder das Einfrieren von Vermögenswerten zu verfügen, wobei die Vollstreckung aber den ordentlichen Gerichten überlassen bleibt. Eine Novelle zum Gerichtsgebühren- und Insolvenzrechtsgesetz hat zur Folge, dass einvernehmliche Scheidungen in Zukunft - wenn gemeinsamer Eigentum vorliegt - statt wie bisher 200 nunmehr 280 Euro kosten. Haben die scheidungswilligen Eheleute getrennten Besitz, kostet die Scheidung dafür nur 180 Euro. Zudem wurde eine Änderung der Notariats - und Rechtsanwaltsordnung beschlossen, womit eine elektronische Berufssignatur für Notare, Rechtsanwälte und Ziviltechniker eingeführt wird. Im Insolvenzrecht wurden Regelungen beschlossen, durch die die Grundlage für eine möglichst rasche Aufhebung des Konkurses ermöglicht wird. Dies bedeutet, dass die Trennung zwischen der Bestätigung eines Ausgleichs und der Aufhebung des Konkurses beseitigt wird. (APA)