Veräußerungsverbot kann erlassen oder Einfrieren von Vermögenswerten verfügt werden
Redaktion
Wien - Der Nationalrat hat am Dienstagabend einstimmig eine
Änderung des Schiedsrechts beschlossen. Diese ermöglicht es den
Schiedsgerichten, künftig ein Veräußerungsverbot zu erlassen oder das
Einfrieren von Vermögenswerten zu verfügen, wobei die Vollstreckung
aber den ordentlichen Gerichten überlassen bleibt. Eine Novelle zum
Gerichtsgebühren- und Insolvenzrechtsgesetz hat zur Folge, dass
einvernehmliche Scheidungen in Zukunft - wenn gemeinsamer Eigentum
vorliegt - statt wie bisher 200 nunmehr 280 Euro kosten. Haben die
scheidungswilligen Eheleute getrennten Besitz, kostet die Scheidung
dafür nur 180 Euro. Zudem wurde eine Änderung der Notariats - und Rechtsanwaltsordnung
beschlossen, womit eine elektronische Berufssignatur für Notare,
Rechtsanwälte und Ziviltechniker eingeführt wird. Im Insolvenzrecht
wurden Regelungen beschlossen, durch die die Grundlage für eine
möglichst rasche Aufhebung des Konkurses ermöglicht wird. Dies
bedeutet, dass die Trennung zwischen der Bestätigung eines Ausgleichs
und der Aufhebung des Konkurses beseitigt wird. (APA)
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