Bild nicht mehr verfügbar.
Derzeit sieht das Gesetz vor, dass bei gefährlicher Drohung in der Familie nur bei einer "Ermächtigung durch das Opfer" eine Strafverfolgung eingeleitet wird.
Vor allem eines müsse sich ändern: Es darf nicht so viele Verfahrenseinstellungen geben. In vielen Fällen kommt es gar nicht einmal zum Prozess, weil das Opfer aus Angst die Anzeige zurückziehe, berichtet Maria Schwarz-Schlöglmann, Leiterin der oberösterreichischen Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie. Deshalb soll der Straftatbestand "gefährliche Drohung" ausnahmslos ein Offizialdelikt werden, kündigt das Büro von Justizministerin Karin Gastinger an. Der Gesetzentwurf sei bereits in Begutachtung, mit 1. Juli 2006 soll es in Kraft treten.
Keine Ermächtigung
Derzeit sieht das Gesetz vor, dass bei gefährlicher Drohung in der Familie nur bei einer "Ermächtigung durch das Opfer" eine Strafverfolgung eingeleitet wird. Diese Ermächtigung soll wegfallen. Die Staatsanwaltschaft leite dann wie in allen anderen Verdachtsfällen der gefährlichen Drohung von sich aus die Ermittlungen ein.
Bereits mit 1. Jänner 2006 treten drei Verbesserungen in der Strafprozessordnung in Kraft. Opfer und Opferhilfe- Einrichtungen müssen vom Gericht bei einer Freilassung des beschuldigten Täters informiert werden. Außerdem haben die Opfer Anspruch auf psychosoziale und juristische Prozessbegleitung. Weiters soll ihm im Verfahren eine "würdevolle Behandlung" zugesichert werden. Das klinge so selbstverständlich, sei es aber in der Praxis nicht, erläutert Schwarz-Schlöglmann: "Das Opfer ist im Strafverfahren nur ein Zeuge im Dienste der Wahrheitsfindung."