Innsbruck Nach der Kritik an Klagen von Hinterblieben des Seilbahnunglücks von Sölden hat der Anwalt der Angehörigen erneut darauf hingewiesen, dass die Ötztaler Gletscherbahnen für das Unglück, bei dem neun deutsche Urlauber ums Leben gekommen sind, verantwortlich seien. Die Bahn hafte als Bauherr, erklärte der Anwalt Hanns Forscher-Mayr.
Zwischen den Gletscherbahnen und den Passagieren bestehe ein Vertragsverhältnis. Es sei dabei nicht mit der nötigen Sorgfalt vorgegangen worden. Die Bahn hätte anordnen müssen, dass nicht über die in Betrieb befindliche Seilbahn geflogen werde, kritisierte Forcher-Mayr.
Über die Höhe der Schadensersatzforderungen konnte der Anwalt keine Auskunft geben. Es gehe um die wirtschaftliche Absicherung der Hinterbliebenen, erklärte er. Die Unterhaltszahlungen seien dabei fortlaufend zu berechnen, denn es müsse die Ausbildung der zu Halbwaisen gewordenen Kinder gesichert werden. Mit ersten Verhandlungen rechnete der Anwalt für Feber oder März des kommenden Jahres.
Hinterbliebene des Seilbahnunglücks hatten am Dienstag am Landesgericht in Innsbruck Klagen gegen das Salzburger Helikopter-Unternehmen Knaus und die Ötztaler Gletscherbahnen eingebracht. Die Ötztaler Gletscherbahnen hatten daraufhin erklärt, dass eine Haftung weder aus Verschulden noch aus Betriebsgefahr gegeben sei. Knaus hatte sich für eine außergerichtliche Einigung ausgesprochen.