Wien - Laut Nationalrats-Präsident Andreas Khol (V) besteht auch nach der Abweisung des letzten offenen Verfahrens im Rechtsstreit um Entschädigungen für NS-Opfer noch keine Rechtssicherheit. Diese ist Voraussetzung für Auszahlungen aus dem Allgemeinen Entschädigungsfonds. Man sei der Rechtssicherheit aber "auf wenige Zentimeter nahe gekommen", meinte Khol am Mittwoch vor Journalisten. Im Außenministerium wollte man die Konsequenzen des New Yorker Urteils noch nicht endgültig beurteilen.

Kuratoriumssitzung am 15. Dezember

Khol, der auch Kuratoriums-Vorsitzender des Entschädigungsfonds ist, verwies darauf, dass die Verfahrenseinstellung gegen die Republik Österreich vom 23. November von einem der 27 Kläger nicht unterstützt werde. Es seien also noch einige Rechtsmittel offen. Wie lange es bis zur Erklärung der Rechtssicherheit nun noch dauern kann, wollte er nicht genau beurteilen. Es könne in wenigen Tagen so weit sein, aber auch noch einige Monate dauern. "Ich bin vorsichtig." Er habe jedenfalls für den 15. Dezember eine Kuratoriums-Sitzung einberufen, bei der die Höhe der Vorauszahlungen festgelegt werden soll, mit denen gestartet werden könnte, sobald formal die Rechtssicherheit besteht.

Auch im Außenministerium gab man sich vorsichtig. Man freue sich über die Einstellung des Verfahrens gegen österreichische Unternehmen, die Rechtsmittelfrist bei der in der Vorwoche eingestellten Klage gegen die Republik sei aber noch nicht beendet. Daher könne die Frage der Rechtssicherheit noch nicht endgültig beurteilt werden. (APA)