Wien - Laut Nationalrats-Präsident Andreas Khol (V) besteht
auch nach der Abweisung des letzten offenen Verfahrens im
Rechtsstreit um Entschädigungen für NS-Opfer noch keine
Rechtssicherheit. Diese ist Voraussetzung für Auszahlungen aus dem
Allgemeinen Entschädigungsfonds. Man sei der Rechtssicherheit aber
"auf wenige Zentimeter nahe gekommen", meinte Khol am Mittwoch vor
Journalisten. Im Außenministerium wollte man die Konsequenzen des New
Yorker Urteils noch nicht endgültig beurteilen.
Kuratoriumssitzung am 15. Dezember
Khol, der auch Kuratoriums-Vorsitzender des Entschädigungsfonds
ist, verwies darauf, dass die Verfahrenseinstellung gegen die
Republik Österreich vom 23. November von einem der 27 Kläger nicht
unterstützt werde. Es seien also noch einige Rechtsmittel offen. Wie
lange es bis zur Erklärung der Rechtssicherheit nun noch dauern kann,
wollte er nicht genau beurteilen. Es könne in wenigen Tagen so weit
sein, aber auch noch einige Monate dauern. "Ich bin vorsichtig." Er
habe jedenfalls für den 15. Dezember eine Kuratoriums-Sitzung
einberufen, bei der die Höhe der Vorauszahlungen festgelegt werden
soll, mit denen gestartet werden könnte, sobald formal die
Rechtssicherheit besteht.
Auch im Außenministerium gab man sich vorsichtig. Man freue sich
über die Einstellung des Verfahrens gegen österreichische
Unternehmen, die Rechtsmittelfrist bei der in der Vorwoche
eingestellten Klage gegen die Republik sei aber noch nicht beendet.
Daher könne die Frage der Rechtssicherheit noch nicht endgültig
beurteilt werden. (APA)