Brüssel - Die umstrittene Änderung der EU-Arbeitszeitrichtlinie wird am morgigen Donnerstag den Ministerrat Beschäftigung, Soziales und Beschäftigung dominieren. Der britische EU-Vorsitz will eine Einigung erreichen, allerdings liegen die Positionen nach wie vor weit auseinander, hieß es am Mittwoch aus Diplomatenkreisen.

Großbritannien hat einen neuen Kompromissvorschlag vorgelegt, der eine Evaluierung der umstrittenen Ausnahmen von der wöchentlichen Höchstarbeitszeit drei Jahre nach dem Inkrafttreten der Richtlinie vorsieht. Gleichzeitig haben Frankreich und Schweden ein Papier präsentiert, in dem die Ausnahmen auslaufen soll, aber langsamer als bisher geplant.

Das Kompromisspapier sieht ebenso wie der Entwurf der EU-Kommission eine durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden in einem Durchrechnungszeitraum von 12 Monaten vor. Strittig ist weiter, unter welchen Umständen es Ausnahmen von dieser Höchstgrenze geben soll.

"Opt-out"-Möglichkeit

Der neue Vorschlag sieht eine "opt-out"-Möglichkeit vor, die ein Land unter bestimmten Bedingungen - schriftliche Zustimmung des Arbeitnehmers und keine Nachteile, wenn er das nicht will - in Anspruch nehmen kann. Drei Jahre nach Inkrafttreten sollen jene Länder, die davon Gebrauch machen, ihre Erfahrungen an die EU-Kommission melden, die dann eine Arbeitsgruppe - inklusive Sozialpartner - einsetzen kann und einen Bericht abliefern soll.

In dem Vorschlag von Frankreich und Schweden sollen die Ausnahmeregelungen hingegen automatisch nach fünf Jahren bzw. 10 Jahren oder mehr auslaufen. Dagegen sperrte sich bisher vor allem Großbritannien, das bisher keine Grenze für die wöchentliche Arbeitszeit hatte und das auch in Zukunft nicht will. Die EU-Kommission hatte in ihrem Vorschlag ein Auslaufen nach generell nach drei Jahren vorgesehen, das EU-Parlament will überhaupt keine Ausnahmen zulassen.

Keine Mehrheit

Bisher gibt es weder für den einen noch für den anderen Vorschlag die notwendige qualifizierte Mehrheit. Österreich hat sich bisher für generelle Ausnahmen ausgesprochen. Weitgehend unstrittig ist laut Diplomaten die geplante Regelung der Bereitschaftszeit in "aktive" Bereitschaftszeit, die zur Arbeitszeit gerechnet wird und "inaktive" Bereitschaft, die es nicht ist. Fraglich ist noch, ob letztere als "Ruhezeit" gewertet werden soll oder nicht.

Für Österreich wird Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Bartenstein (V) über die Arbeitszeitrichtlinie verhandeln. Sozialministerin Ursula Haubner (BZÖ) wird am Donnerstagvormittag für die Sozialthemen dabei sein, Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat (ÖVP) wird am Freitag an den Beratungen über Pandemie-Pläne und Kinderarzneimittel teilnehmen. (APA)