Formale Fehler
Ein Mobilcom-Sprecher sagte am Donnerstag in Büdelsdorf, der Vertrag mit dem früheren französischen Großaktionär France Telecom sei davon aber nicht betroffen und bleibe gültig. Das Gericht habe formale Fehler bemängelt.
Rechtsmittel
Ungeachtet dessen halte das Unternehmen die Auffassung des Gerichts für verfehlt und werde die Entscheidungsgründe prüfen und eventuell Rechtsmittel vor dem Bundesgerichtshof einlegen.