Das Oberlandesgericht Schleswig hat nach Angaben des Mobilfunkanbieters Mobilcom

Formale Fehler

Ein Mobilcom-Sprecher sagte am Donnerstag in Büdelsdorf, der Vertrag mit dem früheren französischen Großaktionär France Telecom sei davon aber nicht betroffen und bleibe gültig. Das Gericht habe formale Fehler bemängelt.

Rechtsmittel

Ungeachtet dessen halte das Unternehmen die Auffassung des Gerichts für verfehlt und werde die Entscheidungsgründe prüfen und eventuell Rechtsmittel vor dem Bundesgerichtshof einlegen.

Auf einer außerordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2003 hatte die Mehrheit der Aktionäre der Vergleichsvereinbarung zugestimmt und damit die Basis für die Rettung des Unternehmens gelegt. Einige Aktionäre hatten jedoch geklagt.(APA/AP)