Brüssel - Die EU-Staaten haben sich doch nicht auf eine Novelle der EU-Arbeitszeitrichtlinie verständigen können. Trotz des Versuchs der britischen EU-Ratspräsidentschaft, mit einem neuen Kompromissvorschlag Bewegung in die zuletzt verhärteten Fronten zu bringen, kam es zu keinem Kompromiss. Damit wird Österreich während seines EU-Vorsitzes im ersten Halbjahr 2006 einen neuen Anlauf nehmen müssen.

"Ab sofort betrifft es unsere Präsidentschaft und wir müssen einen Kompromiss suchen", sagte Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Bartenstein (ÖVP) nach dem Ende der Beratungen mit seinen EU-Ressortkollegen in Brüssel. Gescheitert sei die Einigung überraschender Weise an "zwei Knackpunkten".

Nicht nur die Frage der Ausnahmen von der vorgesehenen wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden, sondern vor allem die Frage, ob diese auf den Arbeitnehmer oder das Dienstverhältnis abgestimmt wird, habe zum Scheitern der Verhandlungen beigetragen.

"Widerspruch zum Schutzcharakter der Richtlinie"

Bartenstein betonte, dass die Möglichkeit, mehrere Dienstverhältnisse zu je 40 Stunden vorzusehen, "im Widerspruch zum Schutzcharakter der Richtlinie" stehen würde. Vor allem die neuen Mitgliedsstaaten, aber auch Dänemark, hätten sich für eine Höchstarbeitszeit pro Arbeitsvertrag und nicht pro Arbeitnehmer ausgesprochen. Bei der Frage der Ausnahmen von der Höchstarbeitszeit verlangten vor allem Frankreich, Schweden, Belgien und Finnland ein konkretes Ablaufdatum.

Von der Idee, die Einigung auf die neue Arbeitszeitrichtlinie doch noch unter britischer Präsidentschaft durch einen Sonderrat oder beim EU-Gipfel nächste Woche zu versuchen, sei wieder Abstand genommen worden, weil die Differenzen zu groß gewesen seien. "Wenn es nicht gelingt, die strittige Frage 'Arbeitnehmer oder Dienstverhältnis' zu klären, dann mach ich mir ernste Sorgen um den Arbeitnehmerschutz", so Bartenstein. (APA)