"Ab sofort betrifft es unsere Präsidentschaft und wir müssen einen Kompromiss suchen", sagte Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Bartenstein (ÖVP) nach dem Ende der Beratungen mit seinen EU-Ressortkollegen in Brüssel. Gescheitert sei die Einigung überraschender Weise an "zwei Knackpunkten".
Nicht nur die Frage der Ausnahmen von der vorgesehenen wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden, sondern vor allem die Frage, ob diese auf den Arbeitnehmer oder das Dienstverhältnis abgestimmt wird, habe zum Scheitern der Verhandlungen beigetragen.
"Widerspruch zum Schutzcharakter der Richtlinie"
Bartenstein betonte, dass die Möglichkeit, mehrere Dienstverhältnisse zu je 40 Stunden vorzusehen, "im Widerspruch zum Schutzcharakter der Richtlinie" stehen würde. Vor allem die neuen Mitgliedsstaaten, aber auch Dänemark, hätten sich für eine Höchstarbeitszeit pro Arbeitsvertrag und nicht pro Arbeitnehmer ausgesprochen. Bei der Frage der Ausnahmen von der Höchstarbeitszeit verlangten vor allem Frankreich, Schweden, Belgien und Finnland ein konkretes Ablaufdatum.