Das Landgericht Darmstadt hatte Ende November einen Eilantrag von T-Online abgelehnt, die Verschmelzung ungeachtet der Anfechtungsklagen zahlreicher Kleinaktionäre wirksam werden zu lassen. In der schriftlichen Begründung der Entscheidung habe das Landgericht "die Anfechtungsklagen in breitem Umfang ausdrücklich als unbegründet angesehen und lediglich einige wenige Gesichtspunkte gegen die Interessen der T-Online und der Deutsche Telekom abgewogen", teilte das Unternehmen nun mit.
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T-Online erwartet Freigabe von Fusionsplänen durch Oberlandesgericht
Rechtsstreit um Fusion mit Deutscher Telekom