Das Landgericht Darmstadt hatte Ende November einen Eilantrag von T-Online abgelehnt, die Verschmelzung ungeachtet der Anfechtungsklagen zahlreicher Kleinaktionäre wirksam werden zu lassen. In der schriftlichen Begründung der Entscheidung habe das Landgericht "die Anfechtungsklagen in breitem Umfang ausdrücklich als unbegründet angesehen und lediglich einige wenige Gesichtspunkte gegen die Interessen der T-Online und der Deutsche Telekom abgewogen", teilte das Unternehmen nun mit.
Telekom
T-Online erwartet Freigabe von Fusionsplänen durch Oberlandesgericht
Rechtsstreit um Fusion mit Deutscher Telekom
Der Internet-Anbieter T-Online ist im
Rechtsstreit um die blockierte Fusion mit der Deutschen Telekom in
die nächste Instanz gegangen. Die Telekom-Tochter legte am Freitag
Beschwerde beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main gegen einen
Beschluss der Vorinstanz ein, wie ein T-Online-Sprecher in Darmstadt
bestätigte. Der Aufsichtsrat hatte dazu am Donnerstag seine
Zustimmung gegeben.
Die Beschwerde werde darauf abheben, dass sämtliche Einsprüche der
Kleinaktionäre unbegründet seien. Zudem stünden erhebliche
wirtschaftliche Interessen auf dem Spiel, die vom Landgericht nicht
berücksichtigt worden seien, hieß es weiter.(APA/dpa)