Briefinhalt ist eine "Schlusserklärung", die es von den Empfängern zu unterschreiben gilt – dann könne "zwischen Weihnachten und Neujahr" bereits die erste Tranche der Auszahlungen‑ erfolgen. Bis dahin bedarf es aber noch mehrerer Zwischenschritte: Am 13. Dezember wird die Regierung die Rechtssicherheit per Bundesgesetzblatt offiziell erklären, am Tag danach tritt das Antragskomitee in Wien zusammen, um über die Vorauszahlungsquote zu beraten, über die das Kuratorium am 15. Dezember entscheiden will.
Möglichkeit der Vorauszahlung
Erst Mitte November hatte der Nationalrat per Gesetz die Möglichkeit zur Vorauszahlung eines Teils der Entschädigungssumme geschaffen, die den teils hoch betagten Antragstellern eine rasche Auszahlung ermöglichen soll.
Mit der von Statistikern der Uni Linz berechneten Vorauszahlungsquote hofft Khol, dass "der Druck auf uns etwas geringer wird". Demnach sollen all jene, die Entschädigungszahlungen für von den Nazis liquidierte Betriebe oder Immobilien eingebracht haben, zehn Prozent der ihnen zustehenden Summe im Vorhinein erhalten. Wer berufs- oder ausbildungsbezogene Verluste geltend gemacht hat, erhält 15 Prozent – ebenso wie jene Personen, deren Versicherungspolizzen geraubt oder annulliert wurden. Die Höchstsumme beträgt im Einzelfall laut Khol zwei Millionen Dollar.
Zuerst einzahlen
Davor müssen Bund und Wirtschaft ihre Anteile an den mit insgesamt 210 Millionen US-Dollar dotierten Fonds überweisen. Banken, Versicherungen, Wirtschaftskammer, ÖIAG und Industrie haben dafür 30 Tage Zeit. Und Khol ist überzeugt: "Am Tag der Entscheidung wird auch das Finanzministerium einzahlen."
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