Wien - Justizministerin Gastinger hält am "Anti-Stalking-Gesetz" trotz Ablehnung des Begutachtungsentwurfs durch das Finanzministerium fest. Das Gesetzesvorhaben sei "sicher nicht" gestorben, sagte Gastinger im Ö1-Morgenjournal am Montag. Sie lasse die zu erwartenden Mehrkosten derzeit schätzen und werde diese Finanzminister Grasser vorlegen. Die Begutachtungsfrist endet am Montag.

Das Finanzministerium hatte den Entwurf abgelehnt, weil die Kosten nicht genau beziffert worden waren. Gastinger argumentiert, dass man "nicht auf die Zahl genau sagen kann, wie viele Fälle es geben wird". Das soll nun erhoben werden. Sie gehe aber davon aus, dass man das aus dem Budget des Justizministeriums bewältigen wird können. "Am Geld kann es nicht scheitern", so Gastinger im ORF-Radio. In Kraft treten soll das Gesetz im Jänner 2006.

Grasser "inhaltlich voll" bei Gastinger

Finanzminister Karl-Heinz Grasser wehrte sich am Montag gegen den Vorwurf, ein Gegner des geplanten "Anti-Stalking-Gesetzes" zu sein. Man bestehe lediglich "auf die Einhaltung von rechtlichen Grundlagen bei Einbringung von Gesetzen", teilte sein Büro mit. Es sei die Aufgabe des Finanzministeriums, die entstehenden Kosten für Gesetzesvorlagen einzufordern, hieß es dazu aus seinem Kabinett. "Die Begutachtungsvorlage des Justizministeriums hat dieses gesetzlich vorgeschriebene Kriterium nicht erfüllt." Man stimme der Einführung eines solchen Gesetzes aber "inhaltlich voll" zu.

Das "Anti-Stalking-Gesetz" stellt die penetrante Belästigung und Verfolgung von Personen unter Strafe. Stalker müssen künftig mit bis zu einem Jahr Haft rechnen. (APA)