Die Ausweisung löste heftigen Protest des Rechtsanwalts Dakis aus. Sein Mandant sei in Lebensgefahr. Sein Schicksal in Marokko sei ungewiss. Daki sei freigesprochen worden, Italien habe kein Recht ihn auszuweisen.
"Es existieren genügend Beweise, die auf die Gefährlichkeit Dakis für die öffentliche Ordnung in Italien hindeuten", kommentierte der italienische Innenminister, Giuseppe Pisanu. Schärfere Anti-Terror-Gesetze, die das römische Parlament im Juli verabschiedet hat, erleichtern die Ausweisungsprozeduren für Ausländer, die für die öffentliche Sicherheit gefährlich sind.
Vorwurf
Die Mailänder Staatsanwaltschaft hatte Daki und zwei Tunesiern vorgeworfen, sie hätten in Italien Selbstmordattentäter für den Irak rekrutiert. Das Berufungsgericht in Mailand sieht die Lage anders. Richterin Clementina Forleo hatte die drei Männer erstinstanzlich mit der Begründung freigesprochen, im Irak müsse "zwischen Terrorismus und Guerillakampf unterschieden" werden. Allerdings blieben die drei Männer weiter in Haft, weil sie wegen Unterstützung illegaler Einwanderung in Italien verurteilt wurden. Ihr Urteil wurde vom Berufungsgericht bestätigt.