15 Millionen Iraker sind aufgerufen, am Donnerstag zum ersten Mal seit dem Sturz von Saddam Hussein für eine volle, vierjährige Legislaturperiode ein Parlament zu wählen. Dabei gilt ein Verhältniswahlrecht. Die Abstimmung wird von der Unabhängigen Wahlkommission des Irak organisiert. Im Folgenden Informationen zum Ablauf der Wahl:
  • das Parlament hat 275 Abgeordnete. Damit vertritt wie im jetzigen Übergangsparlament je ein Abgeordneter rund 100.000 Iraker.

  • Über 230 Sitze wird in den 18 Provinzen durch regionale Ausscheidungen entschieden, und zwar entsprechend deren Bevölkerungsanteil.

  • Die übrigen 45 Sitze werden in zwei Schritten besetzt: Parteien, die in den Provinzen keinen Sitz erobert haben, bekommen beim Erreichen einer bestimmten Anzahl von Wählerstimmen ein oder mehrere Mandate. Um die Quote für diese Ausgleichs-Stimmen zu ermitteln, wird die Anzahl aller abgegebenen Stimmen durch die Zahl der Sitze - 275 - geteilt. Bei einer hundertprozentigen Beteiligung der Wähler wären beispielsweise landesweit 54.545 Stimmen nötig, um einen Sitz zu erhalten. Sollten danach noch Mandate zu vergeben sein, werden diese in einem zweiten Schritt nach einem bestimmten Schlüssel an die Parteien verteilt, die landesweit auf die meisten Stimmen gekommen sind.

  • Die irakische Verfassung legt fest, dass 25 Prozent der Abgeordnetensitze mit Frauen besetzt werden müssen. Um diese Quote zu erreichen, müssen die Parteien jeden dritten Platz auf ihren Kandidatenlisten an Frauen vergeben.

  • Es treten 231 Gruppen und Gruppierungen an, darunter 19 Bündnisse. Davon dürften fünf die Wahl dominieren: die schiitische Islamistische Allianz, der kurdischen Block, zwei Bündnisse sunnitischer Parteien und eine säkulare Koalition unter Führung von Ijad Allaui.

  • Zahlreiche Iraker leben im Ausland und zwar in bis zu 15 Ländern, unter anderem in Deutschland. Sie dürfen dort wählen.

  • Die Kandidaten müssen Iraker und mindestens 30 Jahre alt sein. Ehemalige ranghohe Mitglieder der sozialistischen Baath-Partei, die unter Saddam Regierung und Verwaltung dominierte, dürfen nicht kandidieren. Auch Angehörige der Sicherheitskräfte und verurteilte Verbrecher sind ausgeschlossen.

  • Die 6291 Wahllokale sind von 05.00 Uhr bis 15.00 Uhr (MEZ) geöffnet. Die Wähler müssen sich ausweisen. Eine Kennzeichnung des Zeigefingers mit nicht abwaschbarer Tinte soll verhindern, dass die Wähler mehr als eine Stimme abgeben.

  • Es wird damit gerechnet, dass mehrere Tage bis zur Bekanntgabe von Ergebnissen vergehen. Der Präsident wird dann die größte Gruppierung im Parlament mit der Nominierung eines Ministerpräsidenten beauftragen. Bis eine arbeitsfähige Regierung steht, dürften Monate vergehen. (Reuters)