15 Millionen Iraker sind aufgerufen, am
Donnerstag zum ersten Mal seit dem Sturz von Saddam Hussein für
eine volle, vierjährige Legislaturperiode ein Parlament zu
wählen. Dabei gilt ein Verhältniswahlrecht. Die Abstimmung wird
von der Unabhängigen Wahlkommission des Irak organisiert. Im
Folgenden Informationen zum Ablauf der Wahl:
das Parlament hat 275 Abgeordnete. Damit vertritt wie im
jetzigen Übergangsparlament je ein Abgeordneter rund 100.000
Iraker.
Über 230 Sitze wird in den 18 Provinzen durch regionale
Ausscheidungen entschieden, und zwar entsprechend deren
Bevölkerungsanteil.
Die übrigen 45 Sitze werden in zwei Schritten besetzt:
Parteien, die in den Provinzen keinen Sitz erobert haben,
bekommen beim Erreichen einer bestimmten Anzahl von
Wählerstimmen ein oder mehrere Mandate. Um die Quote für diese
Ausgleichs-Stimmen zu ermitteln, wird die Anzahl aller
abgegebenen Stimmen durch die Zahl der Sitze - 275 - geteilt.
Bei einer hundertprozentigen Beteiligung der Wähler wären
beispielsweise landesweit 54.545 Stimmen nötig, um einen Sitz zu
erhalten. Sollten danach noch Mandate zu vergeben sein, werden
diese in einem zweiten Schritt nach einem bestimmten Schlüssel
an die Parteien verteilt, die landesweit auf die meisten Stimmen
gekommen sind.
Die irakische Verfassung legt fest, dass 25 Prozent der
Abgeordnetensitze mit Frauen besetzt werden müssen. Um diese
Quote zu erreichen, müssen die Parteien jeden dritten Platz auf
ihren Kandidatenlisten an Frauen vergeben.
Es treten 231 Gruppen und Gruppierungen an, darunter 19
Bündnisse. Davon dürften fünf die Wahl dominieren: die
schiitische Islamistische Allianz, der kurdischen Block, zwei
Bündnisse sunnitischer Parteien und eine säkulare Koalition
unter Führung von Ijad Allaui.
Zahlreiche Iraker leben im Ausland und zwar in bis zu 15
Ländern, unter anderem in Deutschland. Sie dürfen dort wählen.
Die Kandidaten müssen Iraker und mindestens 30 Jahre alt
sein. Ehemalige ranghohe Mitglieder der sozialistischen
Baath-Partei, die unter Saddam Regierung und Verwaltung
dominierte, dürfen nicht kandidieren. Auch Angehörige der
Sicherheitskräfte und verurteilte Verbrecher sind
ausgeschlossen.
Die 6291 Wahllokale sind von 05.00 Uhr bis 15.00 Uhr (MEZ)
geöffnet. Die Wähler müssen sich ausweisen. Eine Kennzeichnung
des Zeigefingers mit nicht abwaschbarer Tinte soll verhindern,
dass die Wähler mehr als eine Stimme abgeben.
Es wird damit gerechnet, dass mehrere Tage bis zur
Bekanntgabe von Ergebnissen vergehen. Der Präsident wird dann
die größte Gruppierung im Parlament mit der Nominierung eines
Ministerpräsidenten beauftragen. Bis eine arbeitsfähige
Regierung steht, dürften Monate vergehen. (Reuters)