Ausgangspunkt war ein Prozess um eine angebliche Vergewaltigung im Flüchtlingslager Traiskirchen. Ein Schöffensenat hatte zu beurteilen, ob ein Wachmann eine - wie von dieser behauptet - schwarzafrikanische Asylwerberin missbraucht hatte. Der Verdächtige wurde Anfang Februar rechtskräftig frei gesprochen, dem Gericht erschienen die Angaben der Frau nicht glaubwürdig genug.
Kritik an Urteil
Das schriftliche Urteil bekam in weiterer Folge der "Falter" zugespielt, der dieses in großer Aufmachung kritisierte. So wurde der vorsitzenden Richterin unter anderem vorgeworfen, sie habe der Asylwerberin "ohne Beweise die niedrigsten Motive unterstellt", keine Zweifel "an der Schuld der Frau" gehabt und mit dieser "abgerechnet".
Richterin Natalia Frohner bezeichnete diese Vorwürfe nun als "völlig aus der Luft gegriffen". Der Artikel erfülle den Tatbestand der üblen Nachrede, stellte sie nach mehreren Verhandlungstagen im Grauen Haus fest. Die Entschädigung fiel der "maßgeblichen Auswirkungen" wegen - der Bericht hatte unter anderem eine parlamentarische Anfrage zur Folge - vergleichsweise hoch aus.
"Natürlich sind Richter kritisierbar. Sofern sich Kritik in sachlicher Weise abspielt", hielt Frohner in ihrer Urteilsbegründung fest. Mitunter sei es nötig, unabhängige Richter "gegen destruktive Angriffe zu schützen", zitierte die Richterin aus einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR).
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