Die Wiener Stadtzeitung "Falter" ist am Montagnachmittag im Wiener Straflandesgericht zu einer Entschädigung von 7.000 Euro verurteilt worden, weil ein Redakteur in einem Blattaufmacher das Urteil und vor allem die Urteilsbegründung einer Wiener Neustädter Richterin scharf kritisiert hatte. Die betroffene Richterin hatte dagegen Privatanklage erhoben und war damit zumindest in erster Instanz erfolgreich. Der "Falter" meldete dagegen volle Berufung an.

Ausgangspunkt war ein Prozess um eine angebliche Vergewaltigung im Flüchtlingslager Traiskirchen. Ein Schöffensenat hatte zu beurteilen, ob ein Wachmann eine - wie von dieser behauptet - schwarzafrikanische Asylwerberin missbraucht hatte. Der Verdächtige wurde Anfang Februar rechtskräftig frei gesprochen, dem Gericht erschienen die Angaben der Frau nicht glaubwürdig genug.

Kritik an Urteil

Das schriftliche Urteil bekam in weiterer Folge der "Falter" zugespielt, der dieses in großer Aufmachung kritisierte. So wurde der vorsitzenden Richterin unter anderem vorgeworfen, sie habe der Asylwerberin "ohne Beweise die niedrigsten Motive unterstellt", keine Zweifel "an der Schuld der Frau" gehabt und mit dieser "abgerechnet".

Richterin Natalia Frohner bezeichnete diese Vorwürfe nun als "völlig aus der Luft gegriffen". Der Artikel erfülle den Tatbestand der üblen Nachrede, stellte sie nach mehreren Verhandlungstagen im Grauen Haus fest. Die Entschädigung fiel der "maßgeblichen Auswirkungen" wegen - der Bericht hatte unter anderem eine parlamentarische Anfrage zur Folge - vergleichsweise hoch aus.

"Natürlich sind Richter kritisierbar. Sofern sich Kritik in sachlicher Weise abspielt", hielt Frohner in ihrer Urteilsbegründung fest. Mitunter sei es nötig, unabhängige Richter "gegen destruktive Angriffe zu schützen", zitierte die Richterin aus einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR).

Arbeit "ordentlich und korrekt" durchgeführt

Im gegenständlichen Fall habe die kritisierte Richterin ihre Arbeit "ordentlich und korrekt" durchgeführt. Der inkriminierte Artikel unterstelle ihr demgegenüber erhebliche Dienstverletzungen, etwa Verstöße gegen die Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit. "Das ist nicht zu tolerieren und sprengt das Maß der zulässigen Kritik", betonte Frohner unter Hinweis aus das ganz besonders wichtige Vertrauen der Öffentlichkeit in die Richterschaft. (APA)