Irving muss sich wegen Wiederbetätigung nach Paragraf 3 g Verbotsgesetz vor einem Schwurgericht verantworten. Im Fall eines Schuldspruchs drohen ihm bis zu zehn Jahre Haft. Aus heutiger Sicht scheint es wahrscheinlich, dass er vor den Geschworenen "tätige Reue" geltend macht - im so genannten Präsidentenverhör hat er die Existenz von Gaskammern im Dritten Reich jedenfalls nicht mehr abgestritten.
Irving sitzt seit Mitte November im Wiener Landesgerichtlichen Gefangenenhaus in einer Einzelzelle in U-Haft, nachdem er auf Einladung der Burschenschaft "Olympia" eingereist und auf einem steirischen Autobahnabschnitt festgenommen worden war. Der entsprechende Haftbefehl trägt das Datum 8. November 1989 - unmittelbar zuvor hatte der umstrittene, in rechtsextremen Kreisen geschätzte Historiker mit zwei Vorträgen in der Bundeshauptstadt und in Leoben für Schlagzeilen gesorgt.
Er stellte dabei die Gaskammern in Auschwitz und die Judenverfolgung unter Hitler in Abrede. Dieser habe vielmehr "schützend seine Hand über die Juden gehalten". Die November-Pogrome der "Reichskristallnacht" schrieb Irving als SA-Männer verkleideten "Unbekannten" zu. Diese Passagen stellen nun im Wesentlichen die Anklage dar.