Wien - Der Prozess gegen den britischen Holocaust-Leugner David Irving (67) wird am 20. Februar im Wiener Straflandesgericht über die Bühne gehen. Die Verhandlung ist nur auf einen Tag anberaumt. Auf Grund des zu erwartenden Medieninteresses findet sie im Großen Schwurgerichtssaal statt. Das von ihrem Vorgänger zum Schutz des dort befindlichen historischen Mobiliars verhängte Film- und Fotografierverbot wird von Gerichtspräsidentin Ulrike Psenner für diesen Anlass aufgehoben.

Irving muss sich wegen Wiederbetätigung nach Paragraf 3 g Verbotsgesetz vor einem Schwurgericht verantworten. Im Fall eines Schuldspruchs drohen ihm bis zu zehn Jahre Haft. Aus heutiger Sicht scheint es wahrscheinlich, dass er vor den Geschworenen "tätige Reue" geltend macht - im so genannten Präsidentenverhör hat er die Existenz von Gaskammern im Dritten Reich jedenfalls nicht mehr abgestritten.

Irving sitzt seit Mitte November im Wiener Landesgerichtlichen Gefangenenhaus in einer Einzelzelle in U-Haft, nachdem er auf Einladung der Burschenschaft "Olympia" eingereist und auf einem steirischen Autobahnabschnitt festgenommen worden war. Der entsprechende Haftbefehl trägt das Datum 8. November 1989 - unmittelbar zuvor hatte der umstrittene, in rechtsextremen Kreisen geschätzte Historiker mit zwei Vorträgen in der Bundeshauptstadt und in Leoben für Schlagzeilen gesorgt.

Er stellte dabei die Gaskammern in Auschwitz und die Judenverfolgung unter Hitler in Abrede. Dieser habe vielmehr "schützend seine Hand über die Juden gehalten". Die November-Pogrome der "Reichskristallnacht" schrieb Irving als SA-Männer verkleideten "Unbekannten" zu. Diese Passagen stellen nun im Wesentlichen die Anklage dar.

Offenbar hat sich Irving bereits eine Art Prozesstaktik zurecht gelegt: Schon sein Anwalt Elmar Kresbach hatte angekündigt, sein Mandant wäre nach dem Besuch entsprechender Archive in Russland drauf gekommen, dass es die Judenvernichtung in Konzentrationslagern gegeben habe. Genau das gab Irving nun auch im so genannten Präsidentenverhör - in Geschworenenverfahren ist vor der Hauptverhandlung eine kurze formelle Befragung des Angeklagten durch den vorsitzenden Richter vorgeschrieben - zu Protokoll: Ihm sei vor wenigen Wochen klar geworden, dass die Existenz von Gaskammern in Auschwitz erwiesen sei. (APA)