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De EU habe nun ein Kontrollinstrument an der Hand, das Verbraucher und Umwelt besser vor den Risiken gefährlicher Chemikalien schützt, so Umweltminister Josef Pröll.

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Wien - Die Einigung auf die geplante EU-Chemikalienverordnung REACH wurde von österreichischer Seite begrüßt. Umweltminister Josef Pröll, der ebenso wie Wirtschaftsminister Martin Bartenstein bereits bei der WTO-Ministerkonferenz in Hongkong ist, sprach in einer Presseinformation von einem "Quantensprung" für den Gesundheits- und Umweltschutz in Europa. Bartenstein betonte in seiner Aussendung, man habe "die richtige Balance zwischen den Interessen der Wirtschaft und den Interessen der Konsumenten gefunden".

Die EU habe mit REACH erstmals und weltweit einzigartig für Europa ein umfassendes Kontrollinstrument an der Hand, das Verbraucher und Umwelt besser vor den Risiken gefährlicher Chemikalien schützt, so Pröll. Zwar sei der ursprüngliche Kommissionsvorschlag aus Sicht der Umwelt ambitionierter gewesen sei, das jetzige Ergebnis könne aber als "gelungener Ausgleich gesehen werden. Das Umweltministerium werde einen eigenen "Help Desk" für die Umsetzung der Verordnung einrichten.

Verringerung des bürokratischen Aufwands

Bartenstein unterstrich, dass die gegenüber dem 2003 von der EU-Kommission vorgelegten Entwurf vorgenommenen Änderungen vor allem auf eine Verringerung des bürokratischen Aufwands und der damit verbunden Reduktion der Kosten für Unternehmen abgezielt hätten. Allein die vorgesehenen Erleichterungen bei der Registrierung von Chemikalien von den zwischen ein und zehn Tonnen - produziert oder importiert werden und die nicht bedenklich für Gesundheit und Umwelt sind, bringen laut einer niederländischen Studie Kosteneinsparungen von 60 Prozent, hieß es aus Diplomatenkreisen in Brüssel.

Der wichtigste Knackpunkt für die heutige Einigung war die Frage der "angemessenen Beherrschbarkeit" von besonders gefährlichen und damit zulassungspflichtigen Substanzen, die beispielsweise nur in der Produktion eingesetzt werden. Der Kompromiss gelang unter anderem, weil das Problem der adäquaten Kontrolle nun erst innerhalb des ersten Jahres ab Inkrafttreten der Verordnung gemeinsam mit der EU-Kommission geklärt werden soll. Als Zugeständnis an das EU-Parlament wurde bei zulassungspflichtigen Stoffen eine verpflichtende Substitutionsanalyse vorgesehen. (APA)