Die genannten Länder haben nach Angaben der Kommission bisher noch keine wirksamen Regeln festgelegt, um bei Verstößen Sanktionen gegen Luftfahrtunternehmen verhängen zu können. Die EU-Staaten müssen "wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen festlegen und dafür sorgen, dass sie auch angewendet werden", erinnerte die EU-Behörde. "Die zuständigen nationalen Behörden wurden mehrfach auf diese Verpflichtung hingewiesen, ohne dass zufrieden stellende Maßnahmen erfolgten."
Luftfahrt
Brüssel klagt Österreich wegen mangelnder Flugpassagierrechte
Österreich hat neben anderen Ländern noch keine wirksamen Regeln, um bei Verstößen von Luftfahrtunternehmen gegen neue EU-Verordnung Sanktionen zu verhängen
Brüssel - Wegen fehlender Umsetzung der heuer in Kraft
getretenen EU-Verordnung zur Stärkung der Flugpassagierrechte bringt
die Brüsseler Kommission Österreich vor den Europäischen Gerichtshof
(EuGH). Wie die EU-Behörde am Mittwoch mitteilte, haben Österreich,
Belgien, Luxemburg und Schweden die entsprechenden Rechtsvorschriften
nicht eingehalten. Auch der Slowakei droht eine EU-Klage, sie erhielt
von der Kommission ein zweites Warnschreiben.
Die Neuregelung sieht Februar gültige sieht finanzielle
Entschädigungen für Passagiere von bis zu 600 Euro vor, wenn sie
wegen Überbuchung oder Flugannullierung nicht reisen können. Auch bei
Verspätungen müssen die Fluggesellschaften ihre Kunden entschädigen.
Genau geregelt ist auch, wann Erfrischungsgetränke, Mahlzeiten oder
auch Hotelübernachtungen gewährt werden müssen. (APA)