Brüssel - Wegen fehlender Umsetzung der heuer in Kraft getretenen EU-Verordnung zur Stärkung der Flugpassagierrechte bringt die Brüsseler Kommission Österreich vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Wie die EU-Behörde am Mittwoch mitteilte, haben Österreich, Belgien, Luxemburg und Schweden die entsprechenden Rechtsvorschriften nicht eingehalten. Auch die Slowakei droht eine EU-Klage, sie erhielt von der Kommission ein zweites Warnschreiben.

Die genannten Länder haben nach Angaben der Kommission bisher noch keine wirksamen Regeln festgelegt, um bei Verstößen Sanktionen gegen Luftfahrtunternehmen verhängen zu können. Die EU-Staaten müssen "wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen festlegen und dafür sorgen, dass sie auch angewendet werden", erinnerte die EU-Behörde. "Die zuständigen nationalen Behörden wurden mehrfach auf diese Verpflichtung hingewiesen, ohne dass zufrieden stellende Maßnahmen erfolgten."

Entschädigungen Die Neuregelung sieht Februar gültige sieht finanzielle Entschädigungen für Passagiere von bis zu 600 Euro vor, wenn sie wegen Überbuchung oder Flugannullierung nicht reisen können. Auch bei Verspätungen müssen die Fluggesellschaften ihre Kunden entschädigen. Genau geregelt ist auch, wann Erfrischungsgetränke, Mahlzeiten oder auch Hotelübernachtungen gewährt werden müssen. (APA)