Das Zeugnis über seinen angeblichen Hochschulabschluss, das er bei seiner Einstellung in Kopie vorwies, stellte sich als Fälschung heraus. Der Mann wurde wegen Betrugs zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
An sich wäre er auch als Nicht-Akademiker berechtigt gewesen, den Modeschülern und -innen die Kunst des Vermarktens und Verkaufens beizubringen. Die Behauptung, in den Genuss akademischer Weihen gekommen zu sein, machte sich für den Lehrer aber in finanzieller Hinsicht bezahlt: Er fiel in ein höheres Gehaltsschema.