Wien – Ende November galt es
noch einmal Grundsätzliches
zu klären: Karl Korinek, der
Präsident des Verfassungsgerichtshofes, hatte in einem
Nebensatz festgestellt, dass
die Aufstellung der Ortstafeln
Sache der Kärntner Landesregierung sei. Der angesprochene Landeschef, Jörg Haider
(BZÖ), sieht das offensichtlich
anders, verwies an den Bund –
und da in letzter Konsequenz
an den Bundespräsidenten.
Das Niveau der Haider-Replik
reichte bis zur Behauptung,
Korinek hätte ihm versichert,
er würde so ein Erkenntnis nie
fällen, "das war der böse Adamovich".
Derzeit ist der Verfassungsgerichtshof (VfGH) bereits mit
den nächsten Ortstafeln befasst. "Bleiburg" und "Bleiburg-Ebersdorf" stehen auf
der Tagesordnung der derzeit
laufenden Session – "in den
nächsten Wochen" soll es eine
Entscheidung geben. Wie lange (oder kurz) die Beratungen
der Höchstrichter zur – in
leichten Modifikationen – immer wiederkehrenden Causa
gedauert haben, will man im
VfGH nicht sagen. Es gilt jedoch als erwartbar, dass die
Richter in ihrem Erkenntnis
angesichts der Auseinandersetzungen im Vorfeld diesmal
auch Bezug auf die Zuständigkeit bei der Aufstellung der
Schilder nehmen werden.
Bundespräsident Heinz Fischer hat die Frage für sich bereits geklärt: Für sein Einschreiten sei ein Antrag des
VfGH nötig, dieser liege aber
"aus guten Gründen nicht
vor". Ohne gemeinsamen politischen Willen werden die
Höchstrichter also weiterhin
über jede Ortstafel gesondert
beraten müssen. 15 weitere
Beschwerden gegen Bescheide wegen überhöhter Geschwindigkeit wurden bereits
eingebracht – ein Vorverfahren wurde eingeleitet. (kmo/DER STANDARD, Printausgabe, 16.12.2005)