Wien – Ende November galt es noch einmal Grundsätzliches zu klären: Karl Korinek, der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, hatte in einem Nebensatz festgestellt, dass die Aufstellung der Ortstafeln Sache der Kärntner Landesregierung sei. Der angesprochene Landeschef, Jörg Haider (BZÖ), sieht das offensichtlich anders, verwies an den Bund – und da in letzter Konsequenz an den Bundespräsidenten. Das Niveau der Haider-Replik reichte bis zur Behauptung, Korinek hätte ihm versichert, er würde so ein Erkenntnis nie fällen, "das war der böse Adamovich".

Derzeit ist der Verfassungsgerichtshof (VfGH) bereits mit den nächsten Ortstafeln befasst. "Bleiburg" und "Bleiburg-Ebersdorf" stehen auf der Tagesordnung der derzeit laufenden Session – "in den nächsten Wochen" soll es eine Entscheidung geben. Wie lange (oder kurz) die Beratungen der Höchstrichter zur – in leichten Modifikationen – immer wiederkehrenden Causa gedauert haben, will man im VfGH nicht sagen. Es gilt jedoch als erwartbar, dass die Richter in ihrem Erkenntnis angesichts der Auseinandersetzungen im Vorfeld diesmal auch Bezug auf die Zuständigkeit bei der Aufstellung der Schilder nehmen werden.

Bundespräsident Heinz Fischer hat die Frage für sich bereits geklärt: Für sein Einschreiten sei ein Antrag des VfGH nötig, dieser liege aber "aus guten Gründen nicht vor". Ohne gemeinsamen politischen Willen werden die Höchstrichter also weiterhin über jede Ortstafel gesondert beraten müssen. 15 weitere Beschwerden gegen Bescheide wegen überhöhter Geschwindigkeit wurden bereits eingebracht – ein Vorverfahren wurde eingeleitet. (kmo/DER STANDARD, Printausgabe, 16.12.2005)