Bern - Die Schweizer Bundesanwaltschaft (BA) hat im Zusammenhang mit den mutmaßlichen CIA-Flügen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es richte sich vorerst gegen Unbekannt und betreffe den Verdacht der verbotenen Handlungen für einen fremden Staat, teilte BA-Sprecher Hansjürg Mark Wiedmer am Freitagabend mit.

Die formelle Verfahrenseröffnung sei im Laufe dieser Woche erfolgt. Zuvor habe die Bundesanwaltschaft während rund drei Wochen relativ breite Abklärungen vorgenommen, sagte Wiedmer. Diese Abklärungen hätten sich nicht auf die CIA-Flüge beschränkt, sondern es sei grundsätzlich um mutmaßliche illegale Aktivitäten im Bereich der Nachrichtendienste gegangen.

Ein Grund für die Verfahrenseröffnung seien die vom Bundesamt für Zivilluftfahrt ermittelten Daten über den Überflug eines Flugzeugs von Deutschland nach Norditalien und zurück am 17. Februar 2003 gewesen, bestätigte der BA-Sprecher auf Anfrage der Nachrichtenagentur AP. An diesem Tag war laut der italienischen Justiz in Mailand der radikale islamische Geistliche Abu Omar vom US-Geheimdienst CIA entführt worden.

Artikel 271 des schweizerischen Strafgesetzbuchs bedroht mit einer Zuchthausstrafe, "wer jemanden durch Gewalt, List oder Drohung ins Ausland entführt, um ihn einer fremden Behörde, Partei oder anderen Organisation zu überliefern oder einer Gefahr für Leib und Leben auszusetzen".

Der Schweizer Luftraum ist häufiger als bisher bekannt von Flugzeugen benutzt worden, die für den US-Geheimdienst CIA im Einsatz gewesen sein sollen. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) in Bern kommt mittlerweile auf 73 Überflüge sowie auf vier Landungen solcher Flugzeuge in Genf.

Dass es sich bei den fraglichen Flugbewegungen tatsächlich um CIA-Flüge handelte, können die Bundesbehörden nicht bestätigen, wie BAZL-Sprecher Anton Kohler am Freitag sagte. Das Bundesamt nahm auf Grund von Medienanfragen, die sich nach bestimmten Flugzeugen sowie Immatrikulationsnummern und Rufzeichen erkundigten, aber Abklärungen bei der Flugsicherung Skyguide vor.

Anfänglich war von rund 30 solcher Flugbewegungen die Rede, dann von 51. Inzwischen wurden diese Untersuchungen zeitlich ausgeweitet und umfassen nun einen Zeitraum von Anfang 2001 bis Ende November dieses Jahres.

Die dabei gesammelten Daten zeigen, dass in dieser Zeit insgesamt 73 Überflüge von Maschinen stattfanden, die laut Medienberichten und Informationen von Menschenrechtsorganisationen für die CIA und zum Teil für Gefangenentransporte im Einsatz standen. Hinzu kommen die vier bisher schon bekannt gewesenen Landungen in Genf, wie Kohler einen Bericht des Zürcher "Tages-Anzeigers" weiter bestätigte.

Die Zusammenstellung zeigt weiter, dass 19 Überflüge auf das Konto einer militärisch immatrikulierten Liste mit dem Rufzeichen SPAR92 gehen. Darunter sind auch die beiden Flugbewegungen vom deutschen Ramstein nach Aviano in Norditalien und zurück nach Ramstein vom 17. Februar 2003.

Dieses Flugzeug verfügt laut Kohler für das US-Verteidigungsministerium über eine Jahresbewilligung zum Überflug der Schweiz. Solche Jahresbewilligungen stellt das BAZL 26 Ländern und zwei internationalen Organisationen aus, nämlich den Vereinten Nationen und der Organisation für das Verbot von Chemiewaffen (OPCW). (APA/AP)