Gegen Gudenus wurde wegen möglichen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz ermittelt. Darauf stehen bis zu zehn Jahre Haft. Er hatte Ende April in der Fernsehsendung "Report" gefordert, man sollte die Existenz von Gaskammern im Dritten Reich "physikalisch und wissenschaftlich prüfen". Mit weiteren umstrittenen Aussagen ("Es gab Gaskammern, aber nicht im Dritten Reich. Sondern in Polen. So steht es auch in Schulbüchern") sorgte er für beträchtliches Aufsehen. Am 29. Juni hob der Wiener Landtag seine Immunität auf.
Inland
Entscheidung über Anklageerhebung gegen Gudenus steht bevor
Staatsanwaltschaft will Anklage - Vorhabensbericht an Ministerium - Gastinger gibt nächste Woche Entscheidung bekannt
Wien - Im Fall des ehemaligen FPÖ-Bundesrats John Gudenus
steht eine Entscheidung über eine Anklageerhebung wegen
Wiederbetätigung unmittelbar bevor. Laut Berichten des
Nachrichtenmagazins "profil" und der Tageszeitung "Die Presse" will
die Staatsanwaltschaft Wien Anklage erheben. Ein entsprechender
Vorhabensbericht ist bereits im Justizministerium eingelangt. Mit
einer Entscheidung von Ministerin Karin Gastinger (B), ob es auch
tatsächlich zu einer Anklage kommt, wird Mitte nächster Woche
gerechnet.
Am 14. September wurde er auf Ersuchen der Justiz ein zweites Mal
ausgeliefert: Bei einem Besuch in der KZ-Gedenkstätte Mauthausen
hatte Gudenus laut einem Protokoll des Innenministeriums erklärt, auf
einem Foto abgebildete jugendliche Häftlinge würden - bezogen auf
ihren körperlichen Zustand - "eigentlich ganz gut aussehen", während
er (Gudenus, Anm.) "schlechter aussehe". (APA)