Wien - Im Fall des ehemaligen FPÖ-Bundesrats John Gudenus steht eine Entscheidung über eine Anklageerhebung wegen Wiederbetätigung unmittelbar bevor. Laut Berichten des Nachrichtenmagazins "profil" und der Tageszeitung "Die Presse" will die Staatsanwaltschaft Wien Anklage erheben. Ein entsprechender Vorhabensbericht ist bereits im Justizministerium eingelangt. Mit einer Entscheidung von Ministerin Karin Gastinger (B), ob es auch tatsächlich zu einer Anklage kommt, wird Mitte nächster Woche gerechnet.

Gegen Gudenus wurde wegen möglichen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz ermittelt. Darauf stehen bis zu zehn Jahre Haft. Er hatte Ende April in der Fernsehsendung "Report" gefordert, man sollte die Existenz von Gaskammern im Dritten Reich "physikalisch und wissenschaftlich prüfen". Mit weiteren umstrittenen Aussagen ("Es gab Gaskammern, aber nicht im Dritten Reich. Sondern in Polen. So steht es auch in Schulbüchern") sorgte er für beträchtliches Aufsehen. Am 29. Juni hob der Wiener Landtag seine Immunität auf.

Am 14. September wurde er auf Ersuchen der Justiz ein zweites Mal ausgeliefert: Bei einem Besuch in der KZ-Gedenkstätte Mauthausen hatte Gudenus laut einem Protokoll des Innenministeriums erklärt, auf einem Foto abgebildete jugendliche Häftlinge würden - bezogen auf ihren körperlichen Zustand - "eigentlich ganz gut aussehen", während er (Gudenus, Anm.) "schlechter aussehe". (APA)