Wie manche EU-Skandalberichte haperte es auch bei diesem an Fakten: Mit der viel gescholtenen "Brüsseler Bürokratie" hatte der Vorfall nichts zu tun. Ein übereifriger österreichischer Kontrollor hatte auf einem Bauernmarkt Geldstrafen verhängt - kurz danach bekamen er und seine Kontrollorskollegen es schriftlich, dass nicht exportierende Marmeladenhersteller das Wort "Konfitüre" für Nichtzitrusfrüchte nicht verwenden müssen. Und Marmelade erlaubt ist.
EU
<b>EU-Mythen:</b> Konfitüre und Bananen
Homepage soll EU-Mythen wie die des Konfitüren-Verbots geraderücken helfen
"Einem österreichischen Bauern, der selbst gemachte Marmelade nach dem Rezept seiner Großmutter verkauft hat, droht eine Gefängnisstrafe, weil nach EU-Vorschriften Marmelade nur aus Zitrusfrüchten bestehen darf." So weit der Zeitungsbericht im britischen Daily Telegraph - die Aufregung hatte vom österreichischen Boulevard bis über den Ärmelkanal Wellen geschlagen.
Für solche und ähnliche Klarstellungen hat die EU-Kommission eine eigene Homepage eingerichtet - um Falschmeldungen über Bananen-und Gurkenkrümmung gerade zu rücken:
http://europa.eu.int/comm/dgs/ press_communication/facts/index_en.htm
(eli, DER STANDARD, Printausgabe 19.12.2005)