"Einem österreichischen Bauern, der selbst gemachte Marmelade nach dem Rezept seiner Großmutter verkauft hat, droht eine Gefängnisstrafe, weil nach EU-Vorschriften Marmelade nur aus Zitrusfrüchten bestehen darf." So weit der Zeitungsbericht im britischen Daily Telegraph - die Aufregung hatte vom österreichischen Boulevard bis über den Ärmelkanal Wellen geschlagen.

Wie manche EU-Skandalberichte haperte es auch bei diesem an Fakten: Mit der viel gescholtenen "Brüsseler Bürokratie" hatte der Vorfall nichts zu tun. Ein übereifriger österreichischer Kontrollor hatte auf einem Bauernmarkt Geldstrafen verhängt - kurz danach bekamen er und seine Kontrollorskollegen es schriftlich, dass nicht exportierende Marmeladenhersteller das Wort "Konfitüre" für Nichtzitrusfrüchte nicht verwenden müssen. Und Marmelade erlaubt ist.

Für solche und ähnliche Klarstellungen hat die EU-Kommission eine eigene Homepage eingerichtet - um Falschmeldungen über Bananen-und Gurkenkrümmung gerade zu rücken: http://europa.eu.int/comm/dgs/ press_communication/facts/index_en.htm (eli, DER STANDARD, Printausgabe 19.12.2005)