Knapp 70 Mrd. Euro sind in dem am Wochenende beschlossenen EU-Finanzrahmen 2007 bis 2013 für ländliche Entwicklung vorgesehen; das ist weniger als die bisher für die gesamte Periode vorgesehenen 88 Mrd. Euro. Da Österreichs Anteil an den 70 Mrd. Euro rund 1,35 Mrd. ausmacht, kommt es zu einem nicht unbeträchtlichen Aderlass. In den vier Jahren 2000 bis 2004 flossen nämlich jährlich zwischen 270 bis knapp 300 Mio. Euro aus diesem Titel nach Österreich. Allerdings war im Zuge der EU-Budgetverhandlungen schon befürchtet worden, dass die Förderungen der ländlichen Entwicklung gar um 60 Prozent zusammengestrichen werden.
Die Einigung beim EU-Haushalt wird deshalb den heimischen Bauern als Erfolg verkauft werden. Und im großen Kontext ist dies sogar berechtigt. Der größte Teil, rund 80 Prozent der Agrarförderungen innerhalb der EU, rinnt in Marktordnungsmaßnahmen. Für den Haushalt 2007 bis 2013 wurden knapp 300 Mrd. Euro dafür fixiert. Da sind Exporthilfen ebenso drinnen wie Überschussverwertung via Export. Alles Dinge, die im Zuge der Verhandlungen der Welthandelsorganisation WTO als stark handelsverzerrend eingestuft werden und nun nach dem Hongkonger Kompromiss zumindest ab 2013 abgeschafft sein müssen.
Handelsverzerrende Marktordnungsmaßnahmen bleiben bis 2013
Dass diese handelsverzerrenden Marktordnungsmaßnahmen im Zuge des neuen EU-Haushalts nicht diskutiert wurden, ist darin begründet, dass diese Förderungen bereits 2000 bis ins Jahr 2013 festgeschrieben wurden.
Es wird also, auch auf Grund des WTO-Kompromisses, zu einer Art "Austrifizierung" des Agrarfördersystems kommen müssen. Die kritikwürdige Subventionierung des Exports von Lebendrindern muss beendet werden. Export-Überschussverwertung, etwa bei Getreide, muss wie beim Zucker reformiert werden.