Türkische Gemischtwarenläden locken mit einem bunten Produktmix: Baklava aus Istanbul und heimische Fruchtsäfte.

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Wien - Während in Österreich die Filialisierung großer Handelsketten voranschreitet und die kleinen Greißler am Eck bzw. am Land verschwunden sind, gibt es in der Bundeshauptstadt einen Gegentrend.

Türkische Gemischtwaren-Läden gehören in einigen Bezirksteilen bereits zum alltäglichen Erscheinungsbild. Mit einem bunten Produktmix sorgt die mittlerweile zweite und dritte Generation türkischer Einwanderer für eine Nahversorgung.

Die einen kommen, um sich exotische Genüsse heimzuholen, die an den vergangenen Urlaub erinnern, die anderen, weil ihnen Milch und Salz ausgegangen sind.

Im Supermarkt auf der Nußdorfer Straße können neben türkischen Spezialitäten - Baklava, Tee, diverse Süßigkeiten - auch heimische Produkte - Milka-Schokolade, Rauch-Fruchtsäfte - gekauft werden. Eine kleine Haushaltsabteilung bietet Lampen, Gläser, Vasen aber auch Bügeltische. Und es lockt ein angeschlossener Kebab-Verkauf.

Rund 70 Prozent der Kundschaft ist "ausländisch" - stammt also aus Österreich, Mazedonien oder Bosnien, erzählt Kebab-Verkäufer Osman dem STANDARD bei einem Lokalaugenschein.

Während der Kebab-Verkauf bis vier Uhr früh läuft, wird das Geschäft um 18.30 Uhr geschlossen. "Leider", sagt Osman. Er würde das Geschäft gerne länger und vor allem an Sonn- und Feiertagen aufsperren.

Kulturaustausch

In einem türkischen Backshop im zwölften Wiener Gemeindebezirk nimmt eine Österreicherin ihr Wechselgeld mit einem "tesekkürler" (türkisches Wort für "Danke") entgegen. Ihr gefällt es, dass sie die Worte, die sie im Türkei-Urlaub gelernt hat, auch hier zu Lande einsetzen kann. Der Angestellte Eyuep erzählt, dass viele Kunden nach den türkischen Worten für die Produkte fragen. Auch Fragen nach der richtigen Zubereitung von bestimmten Lebensmitteln beantwortet er gerne.

Anders als der Supermarkt hat der Backshop von sechs Uhr morgens bis zwei Uhr früh offen. Auch an Sonn- und Feiertagen. Dass das eigentlich nicht erlaubt ist, wisse der Angestellte nicht.

"Viele wissen nicht, dass das Offenhalten der Geschäfte am Sonntag verboten ist", erklärt Franz Kopecky vom Wiener Marktamt. Bei den über 830 Revisionen, die heuer bereits durchgeführt wurden, habe es 195 Anzeigen gegeben. Vor allem für Wiederholungstäter kann dies teuer werden. Der Strafrahmen beträgt im Höchstfall 726 Euro pro Verstoß.

Für den Handel seien diese kleinen Läden keine Konkurrenz, sagte Hannes Mraz, Geschäftsführer der Wirtschaftskammer-Bundessparte Handel. Der leide viel mehr unter den Tankstellenshops, die Kaufkraft abziehen. (Bettina Pfluger, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 19.12.2005)