"Sie haben ihre Sorgfaltspflicht gröblichst verletzt", stellte die Richterin fest. Der Lenker, der für ein privates Unternehmen seit Jahren mit einem Shuttlebus den Floridsdorfer Bahnhof mit der Shopping City Nord (SCN) verbindet, war mit beinahe unverminderter Geschwindigkeit in die Kreuzung Rechte Nordbahngasse - Schlosshoferstraße eingebogen.
Dies, obwohl der Kreuzungsbereich extrem unübersichtlich ist und ihm ein Nachrangzeichen geboten hätte, auf den Querverkehr zu achten. Der Busfahrer übersah jedoch die von links kommende Straßenbahn-Garnitur der Linie 26. "Sie sind ja über die Kreuzung gefahren, als hätte es diese Kreuzung gar nicht gegeben. Mit 28 Stundenkilometern!", hielt ihm die Richterin vor.
Bus in zwei Teile gerissen
Laut dem beigezogenen Verkehrstechniker war der Crash damit "programmiert": Der Busfahrer befand sich bereits auf dem Gleiskörper, als er die Tram registrierte. Er gab zwar noch Gas, um dem Zusammenstoß zu entgehen, dieser war allerdings trotz einer Vollbremsung des sich vorschriftsmäßig verhaltenen Straßenbahnfahrers unvermeidlich.