Noch keine Stellungnahme von Staatsanwaltschaft
Der Akt mit der "abgesegneten" Anklageschrift gegen den mittlerweile pensionierten Politiker - Gudenus hat am 4. November seine Abschiedsrede in der Länderkammer gehalten - ist nun wieder am Weg zurück zur Staatsanwaltschaft. Am Montagnachmittag war er dort noch nicht eingelangt, weshalb es seitens der Anklagebehörde keine offizielle Stellungnahme zur Causa Gudenus gab.
Auch Justizministerium bedeckt
Auch das Justizministerium hielt sich bedeckt. Er könne dazu nichts sagen, damit Gudenus die getroffene Entscheidung nicht aus den Medien erfahre, erklärte der zuständige Sektionschef Werner Pürstl gegenüber der APA.
Vor Weihnachten
Fest steht, dass der mit dieser Sache betraute U-Richter dem früheren Bundesrat noch vor Weihnachten die Anklageschrift zustellen wird. Gudenus hat dann 14 Tage Zeit, diese zu studieren und allenfalls dagegen Einspruch anzumelden. Sobald die Anklage in Rechtskraft erwachsen ist, wird im Grauen Haus ein Richter bestimmt, der die Hauptverhandlung leiten wird. Der Prozess dürfte im kommendem Frühjahr stattfinden.
Aussagen
John Gudenus hatte Ende April in der ORF-Sendung "Report" verlangt, man sollte die Existenz von Gaskammern im Dritten Reich "physikalisch und wissenschaftlich prüfen". Mit weiteren umstrittenen Aussagen (wie im STANDARD: "Es gab Gaskammern, aber nicht im Dritten Reich. Sondern in Polen. So steht es auch in Schulbüchern") sorgte er für beträchtliches Aufsehen und scharfe Proteste. Am 29. Juni hob der Wiener Landtag, von dem er als Ländervertreter ins Hohe Haus entsandt worden war, seine Immunität auf.
Zweite Auslieferung
Am 14. September wurde Gudenus auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft ein zweites Mal ausgeliefert: Bei einem Besuch in der KZ-Gedenkstätte Mauthausen hatte er laut einem Protokoll des Innenministeriums erklärt, auf einem Foto abgebildete jugendliche Häftlinge würden - bezogen auf ihren körperlichen Zustand - "eigentlich ganz gut aussehen", während er (Gudenus, Anm.) "schlechter aussehe".
Verdacht