Colin Pillinger, "Vater" des "Beagle 2", fand Forschungsroboter in einem Krater - ESA-Mission war im Dezember 2003 gescheitert
Redaktion
,
In dieser Galerie: 2 Bilder
Bild nicht mehr verfügbar.
"Beagle 2" hätte am 25. Dezember 2003 auf der Marsoberfläche landen sollen. Nun könnte er unweit der geplanten Stelle entdeckt worden sein.
Bild nicht mehr verfügbar.
Professor Colin Pillinger, Leiter des britischen Teams der Beagle-Mission.
London - Zwei Jahre nach dem Verlust des Mars-Roboters
"Beagle 2" will der britische "Vater" die Landeeinheit auf neuen
Bildern der NASA entdeckt haben. Professor Colin Pillinger von der
Universität Milton Keynes erklärte, der mobile Forschungsroboter der
europäischen Marsmission vom Dezember 2003 stecke in einem Krater des
Planeten nahe der eigentlich vorgesehenen Landestelle.
Pillinger sagte dem Sender BBC am Dienstag, das "Geheimnis um
Beagle 2" sei weitgehend gelöst. Die Aufnahmen der NASA-Sonde "Global
Surveyor" würden eine Rekonstruktion der Geschehnisse am 19. Dezember
2003 ermöglichen, als der Kontakt zu "Beagle 2" abriss. Die
NASA-Kamera habe klar identifizierbare Merkmale eingefangen, darunter
den Airbag und das Sonnensegel.
Mit "Pluto" einen Meter tief bohren
Wäre vor zwei Jahren die Landung geglückt, hätte "Beagle 2" eine von der britischen
Popgruppe Blur komponierte Melodie an den Orbiter funken sollen. In der Zentrale in
Darmstadt wäre das Signal am 25. Dezember gegen 9.00 Uhr
angekommen.
Der 65 Kilo schwere "Beagle 2" war mit zwei Fallschirmen und drei
Airbags ausgestattet. Aufgabe des Landegerätes war es, mit
einem Spezialbohrer "Pluto" erstmals auf einem fremden Planeten
unterirdische Bodenproben aus einem Meter Tiefe zu nehmen und zu
analysieren. Wissenschaftler sind überzeugt davon, dass sich auf dem Mars
einfache Lebensformen wie beispielsweise Mikroben entwickeln konnten. (APA/dpa/Red)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.