Verkehrskommissar Jacques Barrot und Industriekommissar Günter Verheugen wollen am Mittwoch die EU-Initiative für "saubere Fahrzeuge" vorstellen. So soll in einer Richtlinie die Verpflichtung vorgeschrieben werden, dass im öffentlichen Verkehrsbereich mindestens ein Viertel der Fahrzeuge, die neu gekauft oder geleast werden, umweltfreundlichen Standards entspricht.
Als Beispiele für umweltfreundliche Technologien werden Erdgas, Flüssiggas, Hybridantriebe und Elektromotoren genannt. Es können aber auch mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge sein. Die EU-Kommission sieht die Richtlinie weiters als Anreiz zur Entwicklung von Fahrzeugen, die mit Biomasse betrieben werden, an.
Stärkung der Industrie erhofft
Die Vorschreibung betrifft Busse im öffentlichen Nahverkehr oder Busse der Müllabfuhr. Die verschiedenen Technologien befinden sich auf unterschiedlichem Entwicklungsstand. Für weitere Arbeiten in diesem Bereich werden Mittel aus den Forschungsprogrammen und den Strukturfonds in Aussicht gestellt. Davon erhofft sich Brüssel eine Stärkung der europäischen Industrie im Wettbewerb.
Diese Verpflichtung gilt vorerst für den öffentlichen Bereich und ist auf Fahrzeuge über 3,5 Tonnen beschränkt. Danach ist eine Ausweitung zu einem späteren Stadium auf weitere Bereiche und geringere Gewichtsklassen von Fahrzeugen möglich. Bisher gibt es auf freiwilliger Basis die Möglichkeit, steuerliche Erleichterungen für umweltfreundliche Fahrzeuge über 3,5 Tonnen einzuführen. (Alexandra Föderl-Schmid aus Brüssel, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 21.12.2005)