Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann und die übrigen Angeklagten im Mannesmann-Prozess müssen erneut vor Gericht. Der Bundesgerichtshof hob die Freisprüche des Düsseldorfer Landgerichts am Mittwoch in Karlsruhe auf. Das Verfahren muss nun vor einer anderen Kammer des Landgerichts wiederholt werden.

Nach den Worten des Senatsvorsitzenden Klaus Tolksdorf ist das Landgericht von zu hohen Hürden für die Strafbarkeit der Millionenprämien an Ex-Mannesmannchef Klaus Esser ausgegangen. Anders als das Landgericht angenommen habe, müsse nicht erst eine "gravierende Pflichtverletzung" vorliegen.

Ackermanns Verteidiger Klaus Volk sagte in einer ersten Reaktion: "Das Verfahren ist sozusagen auf Null gestellt." In der Neuauflage schließe er einen erneuten Freispruch nicht aus. Ackermann werde bei seiner Linie bleiben, dass die Prämiengewährung nicht pflichtwidrig gewesen sei.

Bezüglich der Drei-Millionen-Euro-Prämie an den damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Joachim Funk könnten sich die Angeklagten Ackermann und Klaus Zwickel, der frühere IG-Metall-Chef, nicht auf einen "unvermeidbaren Verbotsirrtum" berufen. Das Landgericht war davon ausgegangen, die Rechtslage sei in diesem Punkt derart unklar gewesen sei, dass die Angeklagten eine Strafbarkeit nicht hätten vorhersehen können.

In dem spektakulären Fall geht es um insgesamt 57 Millionen an Prämien und Pensionsabfindungen, die an Manager und Ex- Vorstände gezahlt worden waren, nachdem der britische Mobilfunkkonzern Vodafone Anfang 2000 den Mannesmann-Konzern übernommen hatte. Ackermann, Zwickel und Funk waren wegen des Verdachts der schweren Untreue angeklagt worden. Sie hatten dem für die Ausschüttungen zuständigen Aufsichtsratspräsidium angehört.(APA)