Graz - Zu 15 Jahren Haft wurde am Mittwoch im Grazer Straflandesgericht eine 45-Jährige verurteilt, die im Sommer ihre beiden Söhne im Alter von 14 und 18 Jahren im Schlaf mit einer Hacke getötet hatte. Der Geschworenensenat entschied, dass die 45-Jährige zum Zeitpunkt der Tat zurechnungsfähig war. Die Frau hatte als Motiv angegeben, sie habe ihre Söhne vor einem schrecklichen Leben bewahren wollen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Unter Depressionen gelitten

Die 45-jährige Grazerin hatte schon länger unter Depressionen gelitten. Sie war mehrmals stationär in der Nervenklinik behandelt worden, ehe es zu der schrecklichen Bluttat im Sommer kam. Finanzielle Probleme und eine Ehekrise führen dazu, dass die nach Ansicht des Gerichtspsychiaters schwer kranke Frau im Sommer keinen anderen Ausweg mehr sah, um ihren beiden Söhnen ein Leben wie ihr eigenes zu ersparen.

Sie wartete in der Früh ab, bis ihr Mann und ihre Mutter das Haus verlassen hatten, dann holte sie die Hacke. Sie ging in die Zimmer ihrer noch schlafenden Kinder und tötete sie mit sieben bzw. neun Schlägen, die sie sowohl mit der scharfen als auch der stumpfen Seite der Waffe ausführte. Dann reinigte sie die Hacke, duschte sich und fuhr mit dem Zug nach Wien, wo sie wenig später verhaftet wurde.

"Die Kinder konnten keine Abwehrhandlung mehr setzen", erklärte die Gerichtsmedizinerin. Die Buben dürften auf der Stelle tot gewesen sein. Der Psychiater Peter Hofmann stufte die Frau als "unzurechnungsfähig" ein und bescheinigte ihr eine"psychotisch wahnhafte Depression". Die Krankheit führe zu völliger innerer Leere, Interesselosigkeit und eingeengtem Denken, so Hofmann.

"In Wahnidee gehandelt"

Trotzdem appellierte Staatsanwalt Johannes Winklhofer an die Geschworenen, die Frau für zurechnungsfähig zu erklären, damit sie verurteilt werden könne und nicht nur in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen würde. Nur damit wäre gewährleistet, dass sie nicht vielleicht schon in einem Jahr als geheilt entlassen werden könne. "Sie hat in einer Wahnidee gehandelt, wusste aber sehr wohl, dass das verboten ist", betonte der Ankläger.

Die Geschworenen befanden mit sechs zu zwei Stimmen, dass die Frau tatsächlich zurechnungsfähig war. Sie wurde zu 15 Jahren Haft verurteilt, außerdem wurde die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verfügt. Der Verteidiger kündigte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. (APA)