Kroes wirft dem Konzern vor, seinen Wettbewerbern gemäß einer Entscheidung der EU-Kommission nach wie vor nicht ausreichend Software-Schnittstellen zur Verfügung zu stellen. Der Konzern hat jetzt fünf Wochen Zeit, um die Auflagen aus Brüssel zu erfüllen. Wettbewerbssprecher Jonathan Todd ließ keinen Zweifel daran, dass die EU-Kommission das neue Bußgeld nötigenfalls verhängen werde.
Todd betonte, nach den bisher von Microsoft zur Verfügung gestellten Informationen sei es für Wettbewerber weiterhin nicht möglich, Software anzubieten, die mit dem Betriebssystem Windows kompatibel sei. Sollte die EU-Kommission ein tägliches Bußgeld verhängen, würde dies rückwirkend bis zum 15. Dezember 2005 gelten. Andererseits könne Microsoft gegen die Entscheidung Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg einlegen.
Der Hintergrund
Wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung hatte die EU-Kommission im März 2004 ein Rekordbußgeld gegen Microsoft von 497 Mio. Euro verhängt. Die Behörde forderte das Unternehmen auf, sein Betriebssystem Windows künftig auch ohne Media Player anzubieten und der Konkurrenz bestimmte Software-Schnittstellen zur Verfügung zu stellen.