Pressburg - Die für die Privatisierung der beiden slowakischen Flughäfen Bratislava (Preßburg) und Kosice zuständige Kommission hat am Donnerstag das Konsortium TwoOne als Käufer empfohlen. Das gab der slowakische Verkehrsminister Pavol Prokopovic laut der tschechischen Nachrichtenagentur CTK bekannt.

Im Konsortium TwoOne sind der Flughafen Wien, die Raiffeisen Zentralbank (RZB) und die slowakische Finanzgruppe Penta zusammengeschlossen. Die endgültige Entscheidung wird die slowakische Regierung Anfang nächsten Jahres treffen. Bisher ist die Regierung praktisch immer den Empfehlungen der Kommission gefolgt.

Empfehlung - keine Entscheidung

Der slowakische Verkehrsminister Pavol Prokopovic hat sich nach der Empfehlung der Privatisierungskommission am Donnerstag vorsichtig geäußert: "Es ist eine Empfehlung, keine Entscheidung", betonte Prokopovic laut tschechischer Nachrichtenagentur CTK. Gemeinsam mit Wirtschaftsminister Jirko Malcharek will er voraussichtlich in der ersten Jännerhälfte eine Empfehlung an den Ministerrat abgeben.

Die drei unterlegenen Konkurrenten von TwoOne - darunter auch die Gruppe um den Flughafen Köln-Bonn und die österreichische Airport Consulting Vienna (ACV) - hatten den Ausschluss von TwoOne vom Bieterverfahren gefordert. Die Begründung: Die österreichische Raiffeisen-Gruppe sei nicht nur an TwoOne, sondern auch am Konsortium der Strabag-Tochter A-Way beteiligt gewesen und habe damit gegen die Ausschreibungsbedingungen verstoßen.

Zurückgezogenes Angebot

Das Konsortium um A-Way und den französischen Baukonzern Vinci zog nach der Kritik sein Angebot im November zurück. Bei A-Way hieß es dazu, der Rückzug sei freiwillig erfolgt und habe mit den Vorwürfen nichts zu tun. Auch die RZB wies die Anschuldigungen zurück: "Es wird kein im Sinne des Verfahrens verbotener Kontrolltatbestand verwirklicht", hieß es damals in einer offiziellen Stellungnahme.

Die slowakische Wettbewerbsbehörde hatte außerdem davor gewarnt, dass eine Verbindung der beiden Nachbarflughäfen Wien und Bratislava eine Wettbewerbsverzerrung zur Folge haben und daher gegen EU- Regeln verstoßen könnte. (APA)