Darin enthalten: Parteipolitische Werbung sei bei Informations- und Werbemaßnahmen aus Haushaltsmitteln zu unterlassen, der "Eindruck einer werbenden Einflussnahme zugunsten einer Partei" sollte vermieden werden. Besonders heikel sind nach Ansicht der Prüfer Werbemaßnahmen "in der engeren Vorwahlzeit", stattfinden dürfen sie aber auch in dieser Phase.
Generell sollten laut RH nur mehr solche Regierungsprogramme beworben werden, die sich "unmittelbar auf die vergangene, gegenwärtige oder aktuell zukünftige Tätigkeit" der einzelnen Ministerbüros oder der gesamten Bundesregierung beziehen.
Rechtfertigungsdruck
Zur Minderung des "Rechtfertigungsdrucks" empfiehlt man ÖVP und BZÖ, sie sollten "generelle Regelungen" für Öffentlichkeitsarbeit, Informations- und Werbemaßnahmen erstellen. Replik aus dem Bundeskanzleramt: Die derzeitigen Prinzipien seien ausreichend, verbindlicher könne man zwecks nötiger Flexibilität nicht werden. Der Rechnungshof zeigt sich dennoch optimistisch: Er reiht diese Empfehlung trotzdem unter den Punkt "in Verwirklichung begriffene Anregungen".
Neuerlich aufgegriffen hat der RH auch die im STANDARD erstmals aufgestellte Forderung nach Einrichtung einer bundesweiten Förderdatenbank. Damit könne das "schwer überschaubare" System der öffentlichen Förderungen besser überblickt werden. Derzeit gibt es laut Moser "nicht die nötige Transparenz" um Mehrfachförderungen ausschließen zu können.