Bern - Die Schweizer Regierung (Bundesrat) will die sexuelle Ausbeutung von Kindern und die harte Pornografie wirksamer bekämpfen. Sie verabschiedete am Mittwoch eine entsprechende Stellungnahme zu einer Änderung des Strafrechts. Anfang August tritt das neue Arbeitsgesetz in der Schweiz in Kraft. Es sieht vor, Frauen wie Männer zu Nacht- und Sonntagsarbeit zuzulassen. Neu soll die zehnjährige Verjährungsfrist bei schweren Sexualdelikten an Kindern erst zu laufen beginnen, wenn das Opfer das 18. Altersjahr überschritten hat. Dies deshalb, weil missbrauchte Kinder häufig erst viel später über die Tat reden und Anzeige erstatten können. Nach Ansicht des Bundesrates soll künftig bestraft werden, wer sich harte Pornografie und Gewaltdarstellungen in ihren schlimmsten Formen beschafft oder solche besitzt. Bisher wurden nur die Herstellung sowie das Inverkehrbringen oder Zugänglichmachen geahndet. Der bloße Konsum bleibt straflos. Arbeitszeiten flexibilisiert Künftig sind in der Schweiz Frauen wie die Männer zu Nacht- und Sonntagsarbeit zugelassen. Nachtarbeit wird mit zehn Prozent Freizeit kompensiert. Eine erste, arbeitgeberfreundliche Revision des Arbeitsgesetzes war am 1. Dezember 1996 deutlich verworfen worden. Eine nachgebesserte Vorlage wurde am 29. November 1998 ebenso deutlich angenommen. Sie flexibilisiert die Arbeitszeiten, kombiniert dies aber mit Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten. Für Männer und Frauen gelten die gleichen Arbeits- und Ruhezeiten. Das bisherige strikte Nachtarbeitsverbot für Frauen in der Industrie wird aufgehoben. Dafür kommt ein besserer Schutz bei Nachtarbeit und bei Mutterschaft. Wer viel Nachtarbeit leistet, hat Anspruch auf den Zeitzuschlag und auf medizinische Betreuung. (APA/sda)