Wien - Die SPÖ drängt weiter auf die Einrichtung eines eigenen Asyl-Gerichtshofes. Bei den Verhandlungen zwischen SPÖ und Regierung über das neue Asylgesetz hatte man sich im Sommer eigentlich darauf verständigt, bis zum Jahresende ein entsprechendes Projekt auszuarbeiten. Nun sei Innenministerin Liese Prokop (V) aber "säumig", sagte SP-Bundesgeschäftsführer Norbert Darabos am Mittwoch bei einer Pressekonferenz.

Darabos forderte von der Ministerin "Pakttreue" ein. Die Einrichtung des Asylgerichtshofes sei "unumgänglich". Dieser soll für die Behandlung von Asylverfahren in zweiter Instanz zuständig sein und somit den Unabhängigen Bundesasylsenat ersetzen. Laut Darabos gab es mit der Ministerin die grundsätzliche Einigung, dass mit dem Asylgerichtshof die zweite Instanz um 20 zusätzliche Richter und rund 140 weiter Mitarbeiter aufgestockt wird. Damit wäre es möglich, den Rucksack an anhängigen Asylverfahren innerhalb von vier bis fünf Monaten abzubauen, meinte der SP-Politiker.

Die SPÖ werde jedenfalls weiter auf die Einrichtung des Gerichts drängen, meinte Darabos. Die Aufstockung der zweiten Instanz, die zuletzt durchgeführt wurde, könne nur ein erster Schritt gewesen sein. Mit Konsequenzen will Darabos zwar nicht drohen, halte sich die ÖVP an die Vereinbarung nicht, sei aber die Gesprächsbereitschaft "massiv gestört".

Auf Beamtenebene werde aber ohnehin an dem Vorhaben gearbeitet, meinte Darabos. Er glaubt, dass die Verzögerung politisch gewollt sei. Ein Asylgericht wäre nämlich laut Darabos nicht mehr im Innenministerium, sondern im Bundeskanzleramt angesiedelt. Und Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V) wolle diesen Bereich wohl nicht in seinem Ressort angesiedelt sehen, vermutete Darabos. Manchmal habe er sogar den Eindruck, man wolle das Problem bewusst nicht lösen, um weiter eine "Sündenbock-Politik" mit Asylwerbern betreiben zu können.

Prokop gegen Schnellschuss

Das Innenministerium ist gegen einen "Schnellschuss" bei dem von der SPÖ geforderten Asylgerichtshof. Auch Innenministerin Liese Prokop (V) sei für ein solches Sonderverwaltungsgericht, man wolle dafür aber eine "professionelle Lösung", sagte ihr Sprecher Johannes Rauch am Mittwoch gegenüber der APA.

Bereits der Österreich-Konvent habe sich mit dieser Frage beschäftigt. Die Ergebnisse würden nun in einem besonderen Ausschuss des Parlaments mit allen Fraktionen auf breiter Ebene diskutiert. Ein Ergebnis könnte bis zum Frühjahr vorliegen, betonte Rauch. Dieser Asylgerichtshof könnte dann der nächste Schritt sein, um die Asylverfahren zu beschleunigen.

Zunächst gelte das Augenmerk aber in erster Linie der Umsetzung des mit 1. Jänner in Kraft tretenden neuen Asylgesetzes. Davon erwartet sich das Innenministerium schon schnellere Verfahren. Weiters vorgesehen sind darin die Bekämpfung von Asylmissbrauch und strengere Schubhaftbedingungen für kriminelle Asylwerber. Die Verkürzung der Verfahren soll dadurch erreicht werden, dass sowohl in der ersten als auch in der zweiten Instanz die Verfahren jeweils nach sechs Monaten entschieden werden müssen, bei einer Straftat verdächtigen Asylwerbern jeweils nach drei Monaten. Zusätzlich wurde der Unabhängige Bundesasylsenat (UBAS), die zweite Instanz, um 16 Personen aufgestockt und eine Außenstelle in Linz eingerichtet.