Linz/Wien - Für die Handelskette Spar stellte deren Pressesprecherin Nicole Berkmann in einer Presseaussendung fest, das Unternehmen nehme die Entscheidung des VfGH zur Kenntnis. Der Supermarkt im Linzer Hauptbahnhof bleibe daher bis auf weiteres ab Samstag 18.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ganz geschlossen. Spar argumentiert dabei weiterhin, dass eine "tägliche Hin- und Herverkleinerung" von 600 auf 80 Quadratmeter Verkaufsfläche nicht möglich sei.

Die Handelskette verwies darauf, dass die Supermarktfiliale am Linzer Hauptbahnhof "mit großer Akzeptanz der Bahnhofskunden" auch an Sonntagen mit 600 Quadratmetern geöffnet worden sei. Andere Bundesländer seien flexibler. Beispielsweise am Hauptbahnhof in Innsbruck sei ein Supermarkt mit 800 Quadratmetern Verkaufsfläche unter vormals - bis zur Erlassung der "Zusperrverordnung" in OÖ - identen rechtlichen Voraussetzungen in Betrieb. In Kärnten habe der Landeshauptmann von sich aus eine eigene "Aufsperrverordnung" für den Hauptbahnhof Klagenfurt erlassen, die auf diesem wesentlich frequenzschwächeren Bahnhof nun auch sonntags das Aufsperren einer Supermarktfläche ermögliche.

Sonntagsöffnung wäre möglich

Auch in Linz wäre nach wie vor eine Öffnung am Sonntag möglich, gibt Spar zu bedenken. Der Landeshauptmann von Oberösterreich könnte seine Entscheidung jederzeit im Sinne der Rechtssicherheit der Geschäftsbetreiber am Linzer Hauptbahnhof und der Bahnhofskunden revidieren und damit der hohen Sonntagsfrequenz am Linzer Hauptbahnhof Rechnung tragen. Gerade in letzter Zeit habe der Bahnhof eine weitere Aufwertung durch die Einbindung der Linzer Lokalbahn zur "größten Nahverkehrsdrehscheibe Oberösterreichs" erfahren. "Auf diese Flexibilität des Landeshauptmannes von OÖ. vertraut Spar", heißt es in der Presseaussendung.

Die Handelkette betonte in diesem Zusammenhang erneut, dass das Unternehmen nicht an einer generellen Sonntagsöffnung interessiert sei. Es würden sich die Umsätze nur auf sieben anstatt wie bisher sechs Wochentage verteilen. Da die Personalkosten aufgrund der gesetzlichen Zuschläge am Wochenende jedoch deutlich höher seien, würde sich dies nicht rechnen. Für Sonderstandorte, wie eben Bahnhöfe oder Tourismusorte halte Spar eine Öffnung am Sonntag im Sinne der Kunden jedoch für sinnvoll. (APA)