Wien - Die Stärkung der Opferrechte nimmt für Sozialministerin Ursula Haubner (B) eine wichtige Stellung ein. Mit dem neuen Verbrechensopfergesetz, das am 1. Jänner 2006 in Kraft tritt, haben Opfer von physischer oder sexueller Gewalt oder von gefährlicher Drohung betroffene Menschen erstmals einen gesetzlichen Anspruch auf psychosoziale und juristische Prozessbegleitung, hieß es in einer Aussendung.

Neuerungen sind aber auch eine Mindestsicherung in der Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes von 690 Euro, wenn sonst kein Einkommen vorhanden ist, die Ausweitung und Bezahlung von Therapien, und der Ersatz von Sachschäden wie zum Beispiel Brillen. "Die Bundesregierung bekennt sich einerseits zu einer konsequenten Ahndung und Bestrafung von Tätern, aber vor Allem auch zu einem Ausbau der Opferhilfe. Wir stärken das Opfer durch den Ausgleich der existenziellen und gesundheitlichen Folgen", bekräftigte die Ministerin abschließend.(APA)