Klagenfurt/Wien – Der Tathergang ist rasch erklärt: "Ich bin 2003 in Bleiburg zu schnell gefahren, weil ich meine Kinder bei Freunden abholen musste und schon spät dran war", erzählt Rudi Vouk, der stellvertretende Obmann des Rates der Kärntner Slowenen im STANDARD-Gespräch.
Doch so eine Geschwindigkeitsübertretung um 21 km/h kann weit reichende Folgen haben: Anwalt Vouk focht, wie schon 2001 in Sankt Kanzian/Skocian die Strafverfügung mit der Begründung an, dass die mit den Ortstafeln verbundene Geschwindigkeitsbeschränkung nicht entsprechend kundgemacht worden sei. Denn die Ortsbezeichnung ist, entgegen Artikel 7, Ziffer 3 des Staatsvertrages, nur in Deutsch und nicht (wie in der Staatsvertragspassage vorgesehen) auch in Slowenisch angebracht.
Am Mittwoch gaben die Verfassungsrichter Herrn Vouk – wie schon 2001 – recht. Die ausschließlich deutschen Ortsschilder im Kärntner Bleiburg seien unzulässig, bis 30. Juni 2006 müssen neue Einfahrtsschilder in deutscher und slowenischer Sprache aufgestellt werden. Und zwar von der Kärntner Landesregierung. Dieser Zuständigkeitsfrage war ein Konflikt zwischen Landeshauptmann Jörg Haider (BZÖ) und Verfassungsgerichtshofpräsident Karl Korinek vorangegangen.
Um weitere Missverständnisse "bei an und für sich ohnehin eindeutig zu beantwortenden" Fragen zu vermeiden, sahen sich die Höchstrichter gezwungen, auch eine andere Rechtsfolge schriftlich festzuhalten: Bei Zweifeln über die korrekte slowenische Ortsbezeichnung liegt es letztlich bei der Bezirkshauptmannschaft, diesen "in eigener Verantwortung festzulegen". Die Kärntner Landesregierung hatte im Verfahren argumentiert, dass die Aufstellung zweisprachiger Ortstafeln in Bleiburg und Bleiburg-Ebersdorf nicht möglich wäre, weil die "offizielle" slowenischsprachige Ortsbezeichnung nicht bekannt sei.
Runden drehen
Rudi Vouk sieht "damit die bisherige Judikatur des VfGH eindeutig bestätigt", und freut sich: "Das ist die beste Antwort auf diese komischen runden Tische, die nichts mit dem Rechtsstaat zu tun haben". Korinek hat mit der Entstehungsgeschichte des Urteils hingegen wenig Freude: "Wir haben genau dieselbe Verfassungslage angewendet, wie 2001 bei der Ortstafel St. Kanzian." Und die besagt, dass für die Errichtung einer zweisprachigen Ortstafel schon ein Minderheitenanteil von zehn Prozent über einen längeren Zeitraum ausreicht. Doch die nächste Ortstafel-Entscheidung wartet schon: 20 Beschwerden sind beim VfGH in der Causa anhängig.
Für Korinek ist auch der Bund säumig: Die Ortstafelregelung ist bis heute nicht erneuert. Allerdings: "Das ändert nichts an der Verpflichtung zur Aufstellung." Haider- Stellverterter Martin Strutz (BZÖ) sieht das anders: Ohne Einvernehmen mit der Kärntner Bevölkerung gehe überhaupt nichts. In letzter Instanz könnte die Bundesregierung den Kärntner Landeshauptmann dann nur noch vor dem VfGH anklagen – eine Variante, der Korinek aber keine Chance einräumt.