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"Recht auf Abtreibung" bestehe nicht
Anlass für die Veranstaltung war eine Entscheidung von Stadler, in welcher der Besuch von Wiener SchülerInnen einer vierten Hauptschulklasse in eine Abtreibungsklinik beanstandet wurde, wie sein Büro mitteilte. Wesentlicher Inhalt der Entscheidung: Nach der geltenden Rechtslage sei ein Schwangerschaftsabbruch auch innerhalb der ersten drei Monate rechtswidrig und ein "Recht auf Abtreibung" bestehe nicht, heißt es in der Aussendung.
Der Schwangerschaftsabbruch ist in Österreich straffrei, wenn er - nach ärztlicher Beratung - in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft erfolgt. Dieses Gesetz ist 1974 nach harten Kontroversen nur mit den Stimmen der SPÖ beschlossen worden und am 1. Jänner 1975 in Kraft getreten.
"Volksanwalt Ewald Stadler überschreitet wieder einmal seine Kompetenzen und missbraucht sein Amt für parteiideologische Zwecke", so Prammer. Stadler habe als Volksanwalt Missbräuche in der Verwaltung zu prüfen und jenen Menschen Hilfestellung zu geben, die eine mangelhafte bzw. ungerechte Vorgangsweise von Behörden vermuten. Prammer forderte Stadler auf, sich endlich auf seine Arbeit zu konzentrieren und sein Amt "nicht permanent für eigene Zwecke auszunützen".
"Gefahr tendenziöser Informationserteilung"
Der Besuch der Jugendlichen in der Klinik habe zudem einen gänzlich anderen als von Stadler suggerierten Hintergrund: Sie würden hier eine "genaue Aufklärung bekommen" und hätten die Möglichkeit zu einem ersten Kontakt mit einer Gynäkologin. Anders die Argumentation von Stadler: Da sich die Klinik in ihrer Eigendarstellung nicht als gemeinnützig deklariere, könne ein "wirtschaftliches Interesse der Klinikbetreiber an der Durchführung von Abtreibungen und die daraus folgende Gefahr tendenziöser Informationserteilung an die Schüler nicht ausgeschlossen werden".