Stuttgart - Der baden-württembergische Innenminister Heribert Rech hat ein hartes Vorgehen gegen Zwangsehen gefordert. Die unfreiwilligen Verheiratungen seien vor allem für junge Türkinnen ein großes und zunehmendes Problem, so der CDU-Politiker. Die Zwangsehen müssten unter Strafe gestellt werden. "Die jungen Frauen müssen sich in der Regel ihrem Schicksal fügen und leiden oft jahrzehntelang still." Sie dürften nicht alleine aus dem Haus gehen und seien ständig unter Beobachtung. Wenn die Frauen ihren Partner verließen, würden sie in vielen Fällen von der Familie des Mannes bedroht und von der eigenen Familie verstoßen. Oftmals könnten sie nicht in ihr Heimatland zurück. Für die Frauen gebe es keinen Schutz, so der Innenminister.

"Keine Isolation"

Rech sprach sich deshalb für eine Änderung des Strafgesetzbuches aus. Eine entsprechende baden-württembergische Bundesratsinitiative sehe bis zu fünf Jahren Haft vor. "Die ausländischen Frauen dürfen nicht isoliert und weggesperrt werden." In vielen Fällen wendeten sich die betroffenen Frauen nicht an die Polizei oder an Hilfsorganisationen. Sie müssten aber am gesellschaftlichen Leben teilnehmen und auch die deutsche Sprache lernen können. Die Integration in die Gesellschaft sei wichtig.

Eheschließung nach europiäischem Recht

Der Politiker verlangte auch ein konsequentes Vorgehen gegen Doppelehen von AusländerInnen in Deutschland. "Wenn ein Mann das bei der Beantragung der deutschen Staatsbürgerschaft verschweigt, zeigt dies, dass er unsere Rechtsordnung nicht anerkennt." In diesem Fall bekomme er die deutsche Staatsbürgerschaft nicht, oder eine bereits erfolgte Einbürgerung werde wegen arglistiger Täuschung zurückgenommen. Das Grundgesetz stelle Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staates. Damit sei die Eheschließung mit einer Frau gemeint, wie sie seit Jahrhunderten in Europa üblich sei.

Rech beklagte, bei den Gerichten habe sich die Meinung durchgesetzt, dass die Doppelehe eines Ausländers/einer Ausländerin in Deutschland nicht gegen die öffentliche Ordnung verstoße, wenn sie in seiner Heimat zulässig sei. Deshalb könne man mit dem Strafrecht dem Problem nicht bekämpfen, sondern nur mit ausländerrechtlichen Sanktionen. (APA/AP)