Innsbruck - Gegen eine "Abzocke bei Pistengehern" hat sich der Österreichische Alpenverein (OeAV) in der Diskussion um die Einhebung von Gebühren von Tourengehern auf Skipisten am Freitag ausgesprochen. Die Einhebung von Gebühren würde dem Recht auf freie Betretbarkeit des Waldes - und Pisten seien ein Teil davon - widersprechen.

Jedermann habe das Recht, über eine Piste aufzusteigen und abzufahren, erklärte OeAV-Vize-Präsident und Rechtsreferent Andreas Ermacora. Ein Seilbahnbetreiber könne die Piste nicht für Tourengeher sperren.

Paragraf 33 des Forstgesetzes halte die freie Betretbarkeit des Waldes fest, wobei eine Piste Teil des Waldes sei. Zur freien Betretbarkeit gehöre auch das Aufsteigen und Abfahren mit Skiern. Die Einhebung von Gebühren widerspreche eindeutig diesem Grundrecht, für dessen Erhaltung der Alpenverein seit Jahren vehement eintrete. Sollten sich die Forderungen der Seilbahnen österreichweit durchsetzen, seien in Zukunft auch im Sommer Eintrittsgebühren in die Natur seitens der Grundbesitzer zu befürchten.

Trend: Tourengehen

Den Trend, auf Pisten mit Tourenskiern aufzusteigen, beobachte der Alpenverein seit geraumer Zeit. Um möglichen Konflikten und Gefahren vorzubeugen, habe man daher im letzten Winter "Empfehlungen für PistengeherInnen" veröffentlicht. Dort werde bereits in der Einleitung klar gestellt, dass die Skipiste in erster Linie den Nutzern der Bergbahnen zur Verfügung stehe. Wie einst im Konflikt "Wanderer-Mountainbiker" kämpfe der Alpenverein jedoch auch in diesem Fall für ein friedliches Nebeneinander.

Aufstieg nur am Pistenrand

Generalsekretär Robert Renzler erklärte, dass zu den Pflichten der Tourengeher zum Beispiel gehöre, nur am Pistenrand und hintereinander aufzusteigen. Warnhinweise und zeitweise Sperrungen bei der Präparierung mit Pistengeräten seien ebenfalls zu beachten. Verständnis habe man für ortsüblich angemessene Parkplatzgebühren, wie sie seit mehreren Jahren auch schon an Ausgangspunkten für klassische Skitouren und Rodeltouren üblich sind.(APA)