Brüssel/London - EU-ExpertInnen haben nach britischen Zeitungsberichten vom Donnerstag angeblich die Slowakei vor der Ratifizierung des 2003 unterzeichneten Konkordats mit dem Heiligen Stuhl "gewarnt". Wenn das Abkommen in Kraft trete, könnte die Slowakische Republik demzufolge damit gegen ihre Verpflichtungen als EU-Mitglied verstoßen, zitierte laut Kathpress die Londoner Tageszeitung "The Guardian" aus dem Bericht eines "Netzwerks unabhängiger Experten für Grundrechte" der EU-Kommission.

Abtreibung nach "Gewissensprüfung" - oder keine

Die EU-ExpertInnen kritisierten eine Bestimmung des Konkordatsentwurfs, wonach medizinisches Personal in katholischen Krankenhäusern aus Gewissensgründen die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen und künstlichen Befruchtungen ablehnen könne. Zwar gebe es ein Recht religiöser Organisationen, bestimmte Handlungen nicht ausführen zu müssen, andererseits dürfe dies nicht zu Konflikten mit anderen Rechten führen, etwa dem Recht der Frauen, "ohne Diskriminierung" angemessenen medizinischen Rat und medizinische Dienstleistungen in Anspruch nehmen zu können, wird aus dem Bericht des "Netzwerks" zitiert.

Besonders in ländlichen Gebieten könnten Frauen in der Slowakei in der Praxis "erhebliche Schwierigkeiten" bei der medizinischen Versorgung bei Schwangerschaftsabbruch oder künstlicher Befruchtung bekommen. Unter Umständen werde der Zugang zu diesen Diensten sogar unmöglich sein.

Noch keine Bestätigung

EU-Kommissionssprecher Johannes Laitenberger sagte am Donnerstag, er könne den Bericht gegenwärtig weder bestätigen noch dementieren. Er selbst habe die zitierte Studie der ExpertInnengruppe noch nicht gesehen. In jedem Fall handle es sich bei dem Gremium um eine reine Beratungskommission. Ihre Auffassungen seien weder für die EU-Kommission noch für andere EU-Institutionen bindend.

Grundrechte der EU am Prüfstand

Das EU-"Netzwerk unabhängiger Experten für Grundrechte" wurde im September 2002 auf Empfehlung des Europaparlaments eingesetzt. Zu seinen Aufgaben gehört die Erstellung eines Jahresberichts über die Lage der Grundrechte in der EU. Das Gremium kann auch von der EU-Kommission um Rat gefragt werden. Auch BürgerInnen können sich mit Informationen über die Lage der Grundrechte an das "Netzwerk" wenden. (APA)