Abtreibung nach "Gewissensprüfung" - oder keine
Die EU-ExpertInnen kritisierten eine Bestimmung des Konkordatsentwurfs, wonach medizinisches Personal in katholischen Krankenhäusern aus Gewissensgründen die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen und künstlichen Befruchtungen ablehnen könne. Zwar gebe es ein Recht religiöser Organisationen, bestimmte Handlungen nicht ausführen zu müssen, andererseits dürfe dies nicht zu Konflikten mit anderen Rechten führen, etwa dem Recht der Frauen, "ohne Diskriminierung" angemessenen medizinischen Rat und medizinische Dienstleistungen in Anspruch nehmen zu können, wird aus dem Bericht des "Netzwerks" zitiert.
Besonders in ländlichen Gebieten könnten Frauen in der Slowakei in der Praxis "erhebliche Schwierigkeiten" bei der medizinischen Versorgung bei Schwangerschaftsabbruch oder künstlicher Befruchtung bekommen. Unter Umständen werde der Zugang zu diesen Diensten sogar unmöglich sein.
Noch keine Bestätigung
EU-Kommissionssprecher Johannes Laitenberger sagte am Donnerstag, er könne den Bericht gegenwärtig weder bestätigen noch dementieren. Er selbst habe die zitierte Studie der ExpertInnengruppe noch nicht gesehen. In jedem Fall handle es sich bei dem Gremium um eine reine Beratungskommission. Ihre Auffassungen seien weder für die EU-Kommission noch für andere EU-Institutionen bindend.
Grundrechte der EU am Prüfstand