Das jüngste Urteil des Verfassungsgerichtshofes in der Ortstafelfrage zeigt, dass Kärnten eine dauerhafte Lösung (. . .) braucht.

Das Ergebnis der Abstimmung dient der Landesregierung zur Orientierung (. . .) und ist entscheidend für den weiteren Fortgang der Konsensgespräche.

Als gemischtsprachiges Gebiet, in welchem zweisprachige topographische Aufschriften anzubringen sind, gelten Ortschaften mit einem Bevölkerungsanteil von mindestens 15 % mit slowenischer Umgangssprache. Für Gemeinden gilt ein Bevölkerungsanteil von mindestens 10 % mit slowenischer Umgangssprache.

Durch eine gesetzliche Verfassungsbestimmung soll diese Lösung dauerhaft und endgültig gestaltet werden. Die Umsetzung würde innerhalb (. . .) von fünf Jahren erfolgen. Die betroffenen Gemeinden würden finanziell unterstützt. (DER STANDARD, Printausgabe, 7./8.1.2006)