Das Ergebnis der Abstimmung dient der Landesregierung zur Orientierung (. . .) und ist entscheidend für den weiteren Fortgang der Konsensgespräche.
Als gemischtsprachiges Gebiet, in welchem zweisprachige topographische Aufschriften anzubringen sind, gelten Ortschaften mit einem Bevölkerungsanteil von mindestens 15 % mit slowenischer Umgangssprache. Für Gemeinden gilt ein Bevölkerungsanteil von mindestens 10 % mit slowenischer Umgangssprache.