Im Sommer solle das Gesetz verabschiedet werden, so dass die von der Europäischen Union gesetzten Fristen eingehalten werden könnten, sagte die Sprecherin. Der 260-seitige Gesetzesentwurf sieht nach ihren Angaben unter anderem vor, dass Ehepartner beim Familiennachzug erst ab dem 21. Lebensjahr eine Aufenthaltserlaubnis erhalten sollen, um so "junge Ausländer vor Zwangsehen zu schützen".
Ausdrücklich untersagt wird eine Aufenthaltserlaubnis bei Scheinehen. Dadurch will die Berliner Regierung dem Missbrauch "insbesondere zu illegalen Zwecken wie der Zwangsprostitution" entgegenwirken.
Bilder für das Ausländerzentralregister
Künftig soll zudem jeder Ausländer "auf Verlangen" ein digitales Foto vorlegen, das grundsätzlich im Ausländerzentralregister gespeichert werden darf. Langfristig will das Innenministerium so bis zu 30 Millionen Lichtbilder erfassen. In dem Register können die Ausländerbehörden künftig bei Zweifeln an der Identität eines Antragstellers mittels biometrischer Merkmale recherchieren. Für Polizei und Justizbehörden ist ein Online-Zugang vorgesehen.