Die Organisation zum Schutz der Pressefreiheit "Reporter ohne Grenzen" ("Reporter sans Frontieres", RSF/RoG) erklärt sich über den "übertriebenen" Schutz der Privatsphäre in Monaco besorgt. Die Stellungnahme bezieht sich auf die Verurteilung des französischen Magazins "Paris Match" wegen eines Berichts über das uneheliche Kind von Fürst Albert II. zu 50.000 Euro Schadenersatz.

"Wir denken, dass die Existenz eines unehelichen Kindes eines Staatsoberhaupt nicht in die Privatsphäre gehört. Dies umso mehr, als es sich um eine Monarchie mit dem Prinzip der Erbnachfolge handelt", schreibt RSF in einer Aussendung.

Journalistische Pflicht

Laut RSF hat "Paris Match" durch die Berichtserstattung bloß seine "journalistische Pflicht" erfüllt und sein Informationsrecht ausgeübt. Die Organisation äußert weiter die Hoffnung, dass das Pariser Magazin die Angelegenheit vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof bringt und äußert ihr Bedauern darüber, dass die französische Gesetzgebung in dem Bereich "eine der strengsten Europas" sei.

Am 24. November des Vorjahres hatte ein Berufungsgericht in Versailles bei Paris den Verlag des Nachrichtenmagazins, Hachette Filipacchi, mit der Begründung verurteilt, dass das Recht auf Privatlebens von Fürst Albert verletzt worden sei. Am 5. Mai 2005 hatte "Paris Match" vom kleinen Alexandre berichtet, den Albert mit der Hostess Nicole Coste gezeugt hatte. Zwei Monate später gestand Albert öffentlich die Vaterschaft ein. (APA)