Eine Gesetzesänderung ist zur Einführung der Fußfesseln für bedingt Entlassene nicht nötig, da die Maßnahme ähnlich wie die normale Bewährungshilfe bei der bedingten Entlassung vom Gericht verordnet werden kann. Abgewickelt wird das ganze dann vom Bewährungshilfe-Verein Neustart, der die Haftentlassenen betreuen soll, und vom Österreichischen Wachdienst (ÖWD), der die technische Infrastruktur liefert.
"Sinnvolle Beschäftigung"
Mit der Fußfessel bedingt entlassen werden kann, wer über eine geeignete Unterkunft verfügt und wer in der Freiheit einer "sinnvollen Tagesbeschäftigung" (z.B. Job oder Ausbildung) nachgehen kann. Für die Betroffenen wird jeweils ein Wochenplan erstellt. Ob der Plan auch eingehalten wird - also beispielsweise ob man sich tatsächlich am Arbeitsplatz aufhält - wird unter anderem mit der elektronischen Fußfessel überprüft.
Das Gerät meldet den Aufenthalt des Trägers an den Österreichischen Wachdienst. Die Wachdienst-Mitarbeiter sollen Abweichungen vom Wochenplan an den Verein Neustart melden, dessen Sozialarbeiter in diesem Fall wiederum Kontakt zum Träger aufnehmen sollen. Pro Fall kann die Fußfessel - so sieht es der Erlass des Justizministeriums an die Gerichte vor - maximal sechs Monate "verordnet" werden. Beim Wachdienst wurden vorerst Kapazitäten für ca. 120 Betroffene zugekauft.
Haftersatz
Nach der Ausdehnung auf Wien und Graz soll das Fußfessel-Projekt noch bis Ende September 2007 laufen. Danach folgt die Evaluierung. Bei Erfolg kann sich Justizministerin Karin Gastinger auch eine Ausdehnung auf den regulären Strafvollzug vorstellen - also die Einführung eines elektronisch überwachten Hausarrests als Haftersatz. Dafür wäre allerdings eine Gesetzesänderung nötig.